EuZ – Zeitschrift für Europarecht – Ausgabe 01 / 2024

Titelbild EuZ 1 2024

Über die EuZ

Die EuZ – Zeitschrift für Europarecht berichtet über die jüngsten Entwicklungen im Recht der EU sowie über die Beziehungen der Schweiz zur EU. Im Rahmen wissenschaftlicher Beiträge analysieren renommierte Experten aktuelle Rechtsfragen in allen wirtschaftsrelevanten Bereichen des EU-Rechts. Daneben informieren kurze Beiträge über neue Gesetzesvorhaben, sonstige Vorstösse der EU-Institutionen sowie Urteile des EuGH.
Die EuZ erscheint zehnmal jährlich als Open Access-eJournal. Die wissenschaftlichen Beiträge werden zudem am Ende jeden Jahres in Gestalt eines Jahrbuchs zusammengefasst und sind in dieser Form als eBook sowie als Print on demand-Publikation erhältlich. 

Leitartikel

Maya Hertig Randall *

Wirklich neutral? Die Rechtsprechung des EuGH zu Kopftuchverboten am Arbeitsplatz auf dem Prüfstein der Grundrechte

Inwiefern darf das Tragen religiöser Symbole und religiös konnotierter Kleidung am privaten Arbeitsplatz untersagt werden, ohne gegen das Diskriminierungsverbot zu verstossen? Der Beitrag geht dieser Frage nach, indem er die Rechtsprechung des EuGH aus einer schweizerischen Perspektive und mit rechtsvergleichenden Bezügen kritisch beleuchtet. Das Augenmerk liegt auf zwei Urteilen aus dem Jahr 2021 und 2022. Der Beitrag kommt zum Schluss, dass die beiden Entscheide dem Anliegen des Diskriminierungsschutzes besser Rechnung tragen als die vorhergehende Rechtsprechung. Die Bedingungen, welche der EuGH an die Zulässigkeit einer firmeninternen Politik der religiösen und weltanschaulichen Neutralität stellt, sind einer grundrechtsfreundlichen Auslegung zugänglich. Sie belässt den nationalen Gerichten einen beachtlichen Spielraum um sicherzustellen, dass das Diskriminierungsverbot und die Religionsfreiheit nicht einseitig wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden. Die Rechtsprechung internationaler Menschenrechtsorgane kann diesbezüglich wertvolle Impulse liefern.

* Prof. Dr. Maya Hertig Randall ist seit dem Jahr 2007 Inhaberin des Lehrstuhls für schweizerisches, europäisches und vergleichendes Verfassungsrecht an der Universität Genf. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Menschenrechte, insbesondere Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit, internationaler Konstitutionalismus und Föderalismus sowie Fragen der Diversity. Die Autorin ist Mitglied der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus und Co-Direktorin des Certificate of Advanced Studies in Human Rights an der Universität Genf.

Aktuelle Entwicklungen im Europarecht

Allgemeines und Institutionelles

Stärkung der Unionsbürgerschaft

Zum 30. Jahrestag der Einführung der Unionsbürgerschaft stellt die Europäische Kommission ein Massnahmenpaket vor, das die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte überall in der Union stärken soll. Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen, verfügen über eine Reihe von Rechten und Vorteilen, die sich von denen unterscheiden, die sie durch die Staatsangehörigkeit in ihrem eigenen Land haben, so z. B. in Bezug auf Freizügigkeit, konsularischen Schutz und die aktive Teilhabe an demokratischen Prozessen. Die Kommission schlägt als eine der Initiativen vor, die EU-Richtlinie über konsularischen Schutz zu überarbeiten, damit EU-Bürgerinnen und -Bürger in Nicht-EU-Ländern ohne eigene Botschaft bzw. eigenes Konsulat ihres Landes besser und einfacher geschützt werden können. Des Weiteren sollen überarbeitete Leitlinien zur Freizügigkeit die Behörden der Mitgliedstaaten und die nationalen Gerichte bei der korrekten Anwendung der EU-Freizügigkeitsvorschriften unterstützen. Die frühere Fassung der Leitlinien aus dem Jahr 2009 wurde aktualisiert, um insbesondere die Entwicklungen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die Vielfalt der Familienzusammensetzungen, einschliesslich Regenbogenfamilien, zu berücksichtigen.

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Digitalisierung der Justiz

Am 16. Januar 2024 ist die Verordnung zur Digitalisierung der Justiz in Kraft getreten. Ziel ist es, die Effizienz der justiziellen Zusammenarbeit, den Zugang zum Recht für Bürger und Unternehmen sowie die Qualität und Transparenz der Justiz erheblich zu verbessern. Die Verordnung wird es ermöglichen, in grenzüberschreitenden Fällen unkompliziert Anträge zu stellen oder mit den Justizbehörden europaweit zu kommunizieren. Auf dem europäischen E-Justiz-Portal wird die sogenannte europäische elektronische Anlaufstelle eingerichtet, eine Schnittstelle für die Erhebung von Klagen mit geringem Streitwert gegen einen Beklagten in einem anderen Mitgliedstaat. Dies soll den VerbraucherInnen helfen, Rechtsschutz zu erhalten. Darüber hinaus wird es die Verordnung den Parteien in einem Zivil- oder Strafverfahren ermöglichen, per Videokonferenz an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen.

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Jugendperspektive in der EU-Politik

Junge Europäerinnen und Europäer sollen mehr Einfluss auf die EU-Politik bekommen. Die Kommission will mit mehreren Aktionen jungen Menschen mehr Mitspracherecht bei Entscheidungen geben und sie will die Jugenddimension in einer Reihe von EU-Politikbereichen vertiefen. Dabei baut sie auf Initiativen des Europäischen Jahres der Jugend 2022 auf. Bei der Planung der EU-Politik wird die Kommission einen „Jugendcheck“ vornehmen, damit die Folgen für junge Menschen systematisch berücksichtigt werden. Darüber hinaus hat die Kommission mehrere konkrete Massnahmen vorgeschlagen, mit denen die Anliegen junger Menschen in für sie besonders wichtigen Politikbereichen berücksichtigt werden.

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Arbeitsrecht

Bessere Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 13. Dezember 2023 auf eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten digitaler Plattformen geeinigt. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass auch die im Online-Bereich Beschäftigten die ihnen zustehenden Arbeitsrechte und Sozialleistungen geltend machen können. Die Richtlinie führt eine gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses mit bestimmten Kriterien ein, anhand deren sich bestimmen lässt, ob eine Plattform als Arbeitgeber einzustufen ist. Mit der Richtlinie werden auch neue Vorschriften für den Einsatz automatisierter Systeme zur Überwachung und Entscheidungsfindung auf digitalen Arbeitsplattformen festgelegt. Dies soll zu mehr Transparenz und Zurechenbarkeit beim algorithmischen Management führen und den Beschäftigten die Möglichkeit geben, sich über Entscheidungen, die ihre Arbeitsbedingungen betreffen, zu informieren und diese anzufechten. Sie erhalten das Recht, über die automatisierten Systeme und deren Funktionsweise unterrichtet zu werden. Schliesslich verbessert die Richtlinie auch die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Nach der förmlichen Annahme der Vereinbarung durch das Europäische Parlament und den Rat haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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Beziehungen Schweiz – EU

Verhandlungsmandate der Schweiz und der EU

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 den Entwurf eines Mandates für Verhandlungen mit der EU verabschiedet. Das Mandat enthält die Leitlinien für die Verhandlungen. Diese sollen beginnen, sobald das Mandat nach Konsultation des Parlaments und der Kantone definitiv verabschiedet worden ist. Am 20. Dezember 2023 hat die EU-Kommission ihrerseits Empfehlungen für ein EU-Mandat für Verhandlungen mit der Schweiz veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich nun auf ein Verhandlungsmandat einigen, bevor die EU neue Verhandlungen mit der Schweiz starten kann. Der Vorschlag der EU-Kommission beruht auf der Vereinbarung, die nach 18-monatigen Sondierungsgesprächen mit Vertretern des Schweizer Bundesrates vorgelegt werden konnte. Das vorgeschlagene Verhandlungsmandat umfasst unter anderem ergänzende institutionelle Bestimmungen zu den bestehenden Binnenmarktabkommen, zu staatlichen Beihilfen, zu Kohäsionszahlungen sowie zur Teilnahme an EU-Programmen (u.a. Erasmus+ und Horizon).

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Datenschutz

Vorschriften für fairen Datenzugang und faire Datennutzung in Kraft

Am 11. Januar 2024 ist die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (sog. Datengesetz) in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften ermöglichen es den Nutzern von vernetzten Produkten, auf die von diesen Geräten erzeugten Daten zuzugreifen und diese Daten mit Dritten zu teilen. So kann beispielsweise der Besitzer eines vernetzten Autos oder die Betreiberin einer Windkraftanlage den Hersteller auffordern, bestimmte Daten, die durch die Nutzung dieser vernetzten Produkte entstehen, an einen Reparaturdienst seiner Wahl weiterzugeben. Dies soll den Verbrauchern und anderen Nutzern vernetzter Produkte mehr Kontrolle geben und Dienstleistungen und Innovationen auf dem Anschlussmarkt fördern. Die Anreize für Hersteller, in datengenerierende Produkte und Dienstleistungen zu investieren, bleiben erhalten, und ihre Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt.

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Datenzugang für Forschende

Die EU-Kommission hat am 18. Januar 2024 17 sehr grosse Online-Plattformen und Suchmaschinen (u.a. Booking, Facebook, Google, Amazon) um Informationen gebeten, wie sie berechtigten Forschenden unverzüglich Zugang zu den Daten gewähren, die über ihre Online-Schnittstelle öffentlich zugänglich sind. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Der Zugang zu Daten durch Forscherinnen und Forscher ist der Schlüssel, um Rechenschaftspflicht und die öffentliche Kontrolle der Politik der Plattformen zu gewährleisten. Dies gilt besonders im Hinblick auf bevorstehende Wahlen auf nationaler und EU-Ebene, so die Europäische Kommission. Die befragten Plattformen müssen bis 9. Februar 2024 Auskunft erteilen; sodann wird die Kommission allenfalls weitere Schritte ergreifen.

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Energie

Energieeffizienz von Gebäuden

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine politische Einigung über neue Bestimmungen zur Energieeffizienz von Gebäuden erzielt. Die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) zielt darauf ab, den Gebäudebestand in der gesamten Union zu dekarbonisieren. Im Mittelpunkt stehen dabei Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz. Gemäss den neuen Bestimmungen muss jeder Mitgliedstaat einen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20–22 % zu senken.

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Gesundheit

Allianz für kritische Arzneimittel

Mit einer Allianz für kritische Arzneimittel wollen EU-Kommission und EU-Staaten die Produktion von Medikamenten in der EU stärken, internationale Lieferketten breiter aufstellen und so Europas Abhängigkeit von Drittstaaten senken. Die Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) der Europäischen Kommission hat am 16. Januar 2024 einen offenen Aufruf zur Interessenbekundung für den Beitritt zur Allianz veröffentlicht. Die Allianz wird alle relevanten Interessenträger zusammenbringen und darauf hinarbeiten, die Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den nationalen Regierungen, der Industrie und der Zivilgesellschaft zu stärken.

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EU-Liste unverzichtbarer Arzneimittel

Bei welchen Arzneimitteln es entscheidend ist, Engpässe zu vermeiden, zeigt eine erste europäische Liste. Die Europäische Kommission hat sie gemeinsam mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und den Leitern der Arzneimittelagenturen in den Mitgliedstaaten veröffentlicht. Sie umfasst mehr als 200 in der Humanmedizin verwendete Wirkstoffe, die in der EU und im EWR als unverzichtbar gelten. Das bedeutet: stehen sie nicht zur Verfügung, könnte das PatientInnen erheblichen Schaden zufügen und die Gesundheitssysteme vor ernste Probleme stellen. Die Liste wurde gemeinsam mit der EMA und allen EU-Mitgliedstaaten erstellt.

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Handel

Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 14. Dezember 2023 auf die Annahme der Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen geeinigt. Die Richtlinie zielt darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Grosse Unternehmen werden verpflichtet, nachteilige Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern, sowie auf die Umwelt, wie Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt, zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, abzustellen oder zu vermindern. Die Richtlinie muss nun formell angenommen werden. Die Mitgliedstaaten haben nach dem Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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Kommunikation und Medien

Einigung auf KI-Verordnung

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 8. Dezember 2023 eine politische Einigung über eine neue Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI) erzielt. Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz. Die Mehrheit der KI-Systeme fällt in die Kategorie mit minimalem Risiko. Anwendungen mit minimalem Risiko wie KI-gestützte Empfehlungssysteme oder Spam-Filter sind von den Anforderungen befreit und müssen keine Verpflichtungen erfüllen, da diese Systeme nur ein geringes oder kein Risiko für die Rechte oder die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Für als hochriskant eingestufte KI-Systeme gelten strenge Anforderungen z. B. im Hinblick auf Risikominderungssysteme, hochwertige Datensätze, die Protokollierung der Vorgänge, die genaue Dokumentation, klare Informationen für die Nutzer, die menschliche Aufsicht sowie ein hohes Mass an Robustheit, Genauigkeit und Cybersicherheit. Zu solchen Hochrisiko-KI-Systemen gehören auch bestimmte kritische Infrastrukturen, z. B. in den Bereichen Wasser, Gas und Strom und Medizinprodukte. KI-Systeme, die als klare Bedrohung für die Grundrechte der Menschen gelten, werden ganz verboten. Dazu gehören KI-Systeme oder -Anwendungen, die menschliches Verhalten manipulieren, um den freien Willen der Nutzer zu umgehen. Die politische Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich verabschiedet werden und tritt dann 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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Europäische Medienfreiheitsverordnung

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Einigung für eine Europäische Medienfreiheitsverordnung erzielt. Die neuen Regeln sollen die redaktionelle Unabhängigkeit und den Medienpluralismus besser schützen, Transparenz und Fairness gewährleisten und eine bessere Zusammenarbeit der Medienbehörden durch einen neuen Europäischen Medienrat ermöglichen. Die Verordnung muss nun förmlich gebilligt werden.

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Migration

Schnellere Verfahren für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen in der EU

Am 20. Dezember 2023 haben sich der Rat und das Europäische Parlament auf eine Revision der Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis (Single Permit Directive) geeinigt. Diese Richtlinie regelt das Antragsverfahren zur Erteilung einer kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für die EU-Mitgliedstaaten und legt gemeinsame Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten fest. Die Mitgliedstaaten können darüber entscheiden, welche und wie viele Drittstaatenangehörige sie in ihren Arbeitsmarkt aufnehmen wollen. Durch die revidierten Vorschriften soll das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Arbeit in einem Mitgliedstaat gestrafft werden. Dies soll die internationale Rekrutierung von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern, was auch Arbeitgebern zugutekommen wird. Der Text muss vom Rat und vom Europäischen Parlament offiziell angenommen werden.

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Neues Migrations- und Asylpaket

Am 20. Dezember 2023 haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine Reform des Asyl- und Migrationssystems geeinigt. Die fünf Rechtsakte, auf welches sich die Einigung bezieht, betreffen alle Phasen des Asyl- und Migrationsmanagements: von der Überprüfung irregulärer MigrantInnen bei ihrer Ankunft in der EU über die Erfassung biometrischer Daten, die Verfahren für die Stellung und Bearbeitung von Asylanträgen, bei denen auch die Rechte der Antragsteller gestärkt werden, die Vorschriften über die Bestimmung, welches der für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständige Mitgliedstaat ist, und die Zusammenarbeit zwischen und Solidarität unter den Mitgliedstaaten bis hin zum Umgang mit Krisensituationen, einschliesslich Fällen der Instrumentalisierung von MigrantInnen. Zudem wird mit der Asylverfahrensverordnung ein gemeinsames Verfahren eingeführt, das die Mitgliedstaaten einhalten müssen, wenn Personen um internationalen Schutz nachsuchen. Sie strafft die Verfahrensmodalitäten und legt Standards für die Rechte der Asylsuchenden fest (z. B. das Recht auf kostenfreie Rechtsberatung im Verwaltungsverfahren). In der Verordnung werden zudem klare Pflichten für Antragsteller in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Behörden im Laufe des gesamten Verfahrens festgelegt. Die Vorschläge müssen nun noch formell von Rat und Parlament angenommen werden.

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Personenfreizügigkeit

Bulgarien und Rumänien treten Schengen-Raum bei: Freizügigkeit gilt zunächst auf Luft- und Seeweg

Rumänien und Bulgarien können dem Schengen-Raum beitreten. Einen entsprechenden Beschluss haben die EU-Mitgliedstaaten am 30. Dezember 2023 gefasst. Zuerst werden ab März 2024 die Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen aufgehoben. Die Beratungen über einen weiteren Beschluss zur Aufhebung der Kontrollen an den Landgrenzen werden 2024 fortgesetzt. Um Bulgarien und Rumänien beim Schutz der Aussengrenzen der EU zu unterstützen, werden weiterhin erhebliche finanzielle Unterstützung und Frontex-Hilfe bereitgestellt.

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Steuerrecht

Modernisierung des Mehrwertsteuersystems

Die Europäische Kommission hat am 8. Dezember 2023 ein Paket von Massnahmen zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems der EU vorgeschlagen; insbesondere soll die Resilienz gegen Betrug verbessert werden. Zu diesem Zweck ist geplant, die digitale Meldung in Echtzeit für Mehrwertsteuerzwecke auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung einzuführen. Dadurch erhalten die Mitgliedstaaten Informationen, die für die bessere Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, insbesondere Karussellbetrug, notwendig sind. Des Weiteren sollen Plattformen in den Bereichen Personenbeförderung und Kurzzeitvermietung von Unterkünften künftig dazu verpflichtet werden, Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen. Ferner stützt sich das Vorschlagspaket auf das bereits bestehende Modell der „einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer“ für im Online-Verkauf tätige Unternehmen. Dank des Vorschlags müssten sich Unternehmen mit Kundinnen und Kunden in anderen Mitgliedstaaten für die gesamte EU nur einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren.

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Strafrecht

Strengere Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Einigung über strengere Regeln zur Bekämpfung von Finanzkriminalität erzielt. Es handelt sich um eine neue Verordnung sowie um eine Richtlinie. Mit den neuen Vorschriften werden EU-weite Anforderungen an den Privatsektor festgelegt, um ein einheitliches Kontrollniveau im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten. Ausserdem werden die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen harmonisiert, um eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ermöglichen. Darüber hinaus sieht dieser neue Rahmen stärkere Befugnisse für Register wirtschaftlicher Eigentümer vor. Das soll Transparenz in Bezug auf diejenigen sicherzustellen, die juristische Personen und Trusts besitzen oder kontrollieren. Zudem werden die Vorschriften für den Zugang zu diesen Informationen harmonisiert, sodass Akteure mit einem berechtigten Interesse, darunter Journalisten und die Zivilgesellschaft, zur Bekämpfung der Finanzkriminalität beitragen können.

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Umwelt

Neue CO2-Standards für LKW und Busse

Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich auf verschärfte CO2-Vorgaben für neue schwere Nutzfahrzeuge geeinigt, die ab 2030 auf den EU-Markt kommen. Neue Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030, 2035 und 2040 sollen sicherstellen, dass dieses Segment des Verkehrssektors zum Übergang zu emissionsfreier Mobilität und zu den Klimazielen der EU beiträgt. Gemäss der vorläufigen Einigung auf eine revidierte Verordnung wird die Kommission die Wirksamkeit und die Auswirkungen der Verordnung bis 2027 überprüfen. Sie wird dabei auch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf kleine Lastkraftwagen prüfen sowie eine Methode zur Registrierung schwerer Nutzfahrzeuge, die ausschliesslich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, im Einklang mit dem EU-Recht und den Zielen der Klimaneutralität.

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Warenverkehr

Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 5. Dezember 2023 auf eine neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte geeinigt. Sie baut auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie auf, die sich seit fast 20 Jahren bewährt hat, um die Energieeffizienz von Produkten in der EU zu verbessern. Die neuen Ökodesign-Anforderungen beschränken sich nicht auf die Energieeffizienz, sondern zielen auch darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dabei sollen unter anderem folgende Aspekte abgedeckt werden: Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten; Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern; Energie- und Ressourceneffizienz und Rezyklatanteil. Die neue Verordnung enthält auch neuartige Massnahmen, um der verschwenderischen und umweltschädlichen Praxis der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte ein Ende zu setzen.

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Haftung für fehlerhafte Produkte

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 14. Dezember 2023 auf eine neue Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte geeinigt. Neu soll der Produktbegriff auch Software sowie digitale Bauunterlagen umfassen. Ausgenommen bleibt kostenlose Open-Source-Software, soweit diese ausserhalb des kommerziellen Bereichs entwickelt oder zur Verfügung gestellt wird. Eine weitere Erweiterung erfährt der Anwendungsbereich durch die Einbeziehung von Online-Plattformen; diese können haftbar gemacht werden, soweit diese das Produkt darbieten oder die Verkaufstransaktion darauf schliessen lässt, dass das Produkt entweder von der Online-Plattform selbst oder von einem ihrer Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Die Richtlinie muss noch förmlich angenommen werden; die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

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Wirtschaft und Finanzen

Neue EU-Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen in Kraft

Am 18. Dezember 2023 ist die neue EU-Richtlinie über Online-Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Unter anderem müssen die Anbieter eine neue Schaltfläche „Widerruf“ einführen, über die die Verbraucherinnen und Verbraucher mit nur einem Klick von einem Vertrag zurücktreten können. Die Dienstleister müssen klarere Vorschriften für vorvertragliche Informationen bereitstellen. Auch werde sie verpflichtet sein, in Fällen, in denen die Chatbot-Kommunikation nicht zufriedenstellend ist, menschliche Kundenunterstützung zu leisten. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 19. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen.

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