Bessere Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 13. Dezember 2023 auf eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten digitaler Plattformen geeinigt. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass auch die im Online-Bereich Beschäftigten die ihnen zustehenden Arbeitsrechte und Sozialleistungen geltend machen können. Die Richtlinie führt eine gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses mit bestimmten Kriterien ein, anhand deren sich bestimmen lässt, ob eine Plattform als Arbeitgeber einzustufen ist. Mit der Richtlinie werden auch neue Vorschriften für den Einsatz automatisierter Systeme zur Überwachung und Entscheidungsfindung auf digitalen Arbeitsplattformen festgelegt. Dies soll zu mehr Transparenz und Zurechenbarkeit beim algorithmischen Management führen und den Beschäftigten die Möglichkeit geben, sich über Entscheidungen, die ihre Arbeitsbedingungen betreffen, zu informieren und diese anzufechten. Sie erhalten das Recht, über die automatisierten Systeme und deren Funktionsweise unterrichtet zu werden. Schliesslich verbessert die Richtlinie auch die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Nach der förmlichen Annahme der Vereinbarung durch das Europäische Parlament und den Rat haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022