Schnellere Verfahren für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen in der EU

Am 20. Dezember 2023 haben sich der Rat und das Europäische Parlament auf eine Revision der Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis (Single Permit Directive) geeinigt. Diese Richtlinie regelt das Antragsverfahren zur Erteilung einer kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für die EU-Mitgliedstaaten und legt gemeinsame Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten fest. Die Mitgliedstaaten können darüber entscheiden, welche und wie viele Drittstaatenangehörige sie in ihren Arbeitsmarkt aufnehmen wollen. Durch die revidierten Vorschriften soll das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Arbeit in einem Mitgliedstaat gestrafft werden. Dies soll die internationale Rekrutierung von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern, was auch Arbeitgebern zugutekommen wird. Der Text muss vom Rat und vom Europäischen Parlament offiziell angenommen werden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022