Einigung auf KI-Verordnung

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 8. Dezember 2023 eine politische Einigung über eine neue Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI) erzielt. Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz. Die Mehrheit der KI-Systeme fällt in die Kategorie mit minimalem Risiko. Anwendungen mit minimalem Risiko wie KI-gestützte Empfehlungssysteme oder Spam-Filter sind von den Anforderungen befreit und müssen keine Verpflichtungen erfüllen, da diese Systeme nur ein geringes oder kein Risiko für die Rechte oder die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Für als hochriskant eingestufte KI-Systeme gelten strenge Anforderungen z. B. im Hinblick auf Risikominderungssysteme, hochwertige Datensätze, die Protokollierung der Vorgänge, die genaue Dokumentation, klare Informationen für die Nutzer, die menschliche Aufsicht sowie ein hohes Mass an Robustheit, Genauigkeit und Cybersicherheit. Zu solchen Hochrisiko-KI-Systemen gehören auch bestimmte kritische Infrastrukturen, z. B. in den Bereichen Wasser, Gas und Strom und Medizinprodukte. KI-Systeme, die als klare Bedrohung für die Grundrechte der Menschen gelten, werden ganz verboten. Dazu gehören KI-Systeme oder -Anwendungen, die menschliches Verhalten manipulieren, um den freien Willen der Nutzer zu umgehen. Die politische Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich verabschiedet werden und tritt dann 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022