Verhandlungsmandate der Schweiz und der EU

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 den Entwurf eines Mandates für Verhandlungen mit der EU verabschiedet. Das Mandat enthält die Leitlinien für die Verhandlungen. Diese sollen beginnen, sobald das Mandat nach Konsultation des Parlaments und der Kantone definitiv verabschiedet worden ist. Am 20. Dezember 2023 hat die EU-Kommission ihrerseits Empfehlungen für ein EU-Mandat für Verhandlungen mit der Schweiz veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich nun auf ein Verhandlungsmandat einigen, bevor die EU neue Verhandlungen mit der Schweiz starten kann. Der Vorschlag der EU-Kommission beruht auf der Vereinbarung, die nach 18-monatigen Sondierungsgesprächen mit Vertretern des Schweizer Bundesrates vorgelegt werden konnte. Das vorgeschlagene Verhandlungsmandat umfasst unter anderem ergänzende institutionelle Bestimmungen zu den bestehenden Binnenmarktabkommen, zu staatlichen Beihilfen, zu Kohäsionszahlungen sowie zur Teilnahme an EU-Programmen (u.a. Erasmus+ und Horizon).

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022