Haftung für fehlerhafte Produkte

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 14. Dezember 2023 auf eine neue Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte geeinigt. Neu soll der Produktbegriff auch Software sowie digitale Bauunterlagen umfassen. Ausgenommen bleibt kostenlose Open-Source-Software, soweit diese ausserhalb des kommerziellen Bereichs entwickelt oder zur Verfügung gestellt wird. Eine weitere Erweiterung erfährt der Anwendungsbereich durch die Einbeziehung von Online-Plattformen; diese können haftbar gemacht werden, soweit diese das Produkt darbieten oder die Verkaufstransaktion darauf schliessen lässt, dass das Produkt entweder von der Online-Plattform selbst oder von einem ihrer Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Die Richtlinie muss noch förmlich angenommen werden; die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022