Neue EU-Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen in Kraft

Am 18. Dezember 2023 ist die neue EU-Richtlinie über Online-Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Unter anderem müssen die Anbieter eine neue Schaltfläche „Widerruf“ einführen, über die die Verbraucherinnen und Verbraucher mit nur einem Klick von einem Vertrag zurücktreten können. Die Dienstleister müssen klarere Vorschriften für vorvertragliche Informationen bereitstellen. Auch werde sie verpflichtet sein, in Fällen, in denen die Chatbot-Kommunikation nicht zufriedenstellend ist, menschliche Kundenunterstützung zu leisten. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 19. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022