Digitalisierung der Justiz

Am 16. Januar 2024 ist die Verordnung zur Digitalisierung der Justiz in Kraft getreten. Ziel ist es, die Effizienz der justiziellen Zusammenarbeit, den Zugang zum Recht für Bürger und Unternehmen sowie die Qualität und Transparenz der Justiz erheblich zu verbessern. Die Verordnung wird es ermöglichen, in grenzüberschreitenden Fällen unkompliziert Anträge zu stellen oder mit den Justizbehörden europaweit zu kommunizieren. Auf dem europäischen E-Justiz-Portal wird die sogenannte europäische elektronische Anlaufstelle eingerichtet, eine Schnittstelle für die Erhebung von Klagen mit geringem Streitwert gegen einen Beklagten in einem anderen Mitgliedstaat. Dies soll den VerbraucherInnen helfen, Rechtsschutz zu erhalten. Darüber hinaus wird es die Verordnung den Parteien in einem Zivil- oder Strafverfahren ermöglichen, per Videokonferenz an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022