Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 14. Dezember 2023 auf die Annahme der Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen geeinigt. Die Richtlinie zielt darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Grosse Unternehmen werden verpflichtet, nachteilige Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern, sowie auf die Umwelt, wie Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt, zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, abzustellen oder zu vermindern. Die Richtlinie muss nun formell angenommen werden. Die Mitgliedstaaten haben nach dem Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022