Vorschriften für fairen Datenzugang und faire Datennutzung in Kraft

Am 11. Januar 2024 ist die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (sog. Datengesetz) in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften ermöglichen es den Nutzern von vernetzten Produkten, auf die von diesen Geräten erzeugten Daten zuzugreifen und diese Daten mit Dritten zu teilen. So kann beispielsweise der Besitzer eines vernetzten Autos oder die Betreiberin einer Windkraftanlage den Hersteller auffordern, bestimmte Daten, die durch die Nutzung dieser vernetzten Produkte entstehen, an einen Reparaturdienst seiner Wahl weiterzugeben. Dies soll den Verbrauchern und anderen Nutzern vernetzter Produkte mehr Kontrolle geben und Dienstleistungen und Innovationen auf dem Anschlussmarkt fördern. Die Anreize für Hersteller, in datengenerierende Produkte und Dienstleistungen zu investieren, bleiben erhalten, und ihre Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022