Über die EuZ
Leitartikel
Christos Gortsos *
The Economic and Monetary Union (EMU): status quo and way forward
The author analyses the foundations and development of the European Economic and Monetary Union (EMU) and of the policies implemented therein. The paper develops, through the lens of the (2007-2009) global financial crisis (GFC), the subsequent fiscal crisis in the euro area, the pandemic crisis and the recent (since 2022) inflation crisis, on three aspects: how the single monetary policy by the European Central Bank (ECB) within the Eurosystem has been implemented; how the Economic Union has been strengthened (inter alia, regarding sovereign crisis management); and what is the role of the ECB, beyond the exercise of its monetary policy and other basic tasks within the Eurosystem, within the European System of Financial Supervision (ESFS) and the first pillar of the Banking Union (BU), which were, respectively, “children” of the two first above mentioned crises. Finally, the author discusses current trends and developments in relation to the implementation of monetary policy; the ongoing reform of the economic governance framework and the link between monetary and fiscal policies; as well as the ‘unfinished’ agenda in relation to the Banking Union.
* Christos Gortsos is Professor of Public Economic Law at the Law School of the National and Kapodistrian University of Athens. During the Academic Year 2022-2023, he is Visiting Scholar at the Faculty of Law of the University of Zürich and Senior Fellow at the Collegium Helveticum. The main fields of his academic activity include international and EU monetary law, financial regulation, central banking law and institutional economics. Among his other academic and professional activities, he is also Vice-President of the Board of Appeal of the European Supervisory Authorities (ESAs) and President of the Academic Board of the European Banking Institute (EBI).
Aktuelle Entwicklungen im Europarecht
Arbeitsrecht
EuGH: Tägliche und wöchentliche Ruhezeiten als autonome Rechte
Mit dem Urteil vom 2. März 2023 stellte der Gerichtshof fest, dass die tägliche Ruhezeit und die wöchentliche Ruhezeit zwei autonome Rechte sind, mit denen unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Die tägliche Ruhezeit ermöglicht es dem Arbeitnehmer, sich für eine bestimmte Anzahl von Stunden, die nicht nur zusammenhängen, sondern sich auch unmittelbar an eine Arbeitsperiode anschliessen müssen, aus seiner Arbeitsumgebung zurückziehen. Die wöchentliche Ruhezeit ermöglicht es dem Arbeitnehmer, sich pro Siebentageszeitraum auszuruhen. Folglich ist den Arbeitnehmern die tatsächliche Inanspruchnahme beider Rechte zu gewährleisten.
Aussen- und Sicherheitspolitik
Förderung der Verteidigungsfähigkeit
Für kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Verteidigungsbereich stellt die EU-Kommission in diesem Jahr 1,2 Milliarden Euro im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds bereit. Hintergrund sind die neu auftretenden Bedrohungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine, etwa die Abwehr von Hyperschallflugkörpern und der strategische Lufttransport. Ausserdem erweitert sie das EU-Innovationsprogramm im Verteidigungsbereich, um Europas Innovatoren in Sachen Verteidigung zu unterstützen.
Grundsatzrede zu Beziehungen EU-China
In einer Grundsatzrede über den Umgang mit China hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für eine starke und geeinte europäische Haltung plädiert. Sie beschrieb dabei die Beziehung der EU zu China als „eine der weltweit schwierigsten und bedeutendsten“. Europa stehe vor einer Neuausrichtung in den wichtigsten Bereichen. Die Kommissionspräsidentin verwies auf die Ankündigung des chinesischen Präsidenten Xi beim KP-Parteitag im Oktober, China solle bis 2049 weltweit führend sein in Sachen „umfassende Landesstärke und internationaler Einfluss“. Es sei positiv, dass sich die chinesische Wirtschaft nach Corona langsam wieder öffne und dass es wieder einen Austausch der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Diplomaten gebe. Gleichzeitig bestünde Besorgnis darüber, was sich hinter dieser Rückkehr auf die Weltbühne verberge.
EU-NATO-Taskforce nimmt Arbeit auf
EU und NATO intensivieren die bestehende Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und bündeln ihre Kräfte. Eine gemeinsame Taskforce „kritische Infrastrukturen“ hat am 16. März 2023 das erste Mal getagt. Ziel ist es, bewährte Verfahren austauschen, das gemeinsame Lagebewusstsein zu schärfen und Grundsätze zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit auszuarbeiten. Dazu zählen auch Abhilfe- und Gegenmassnahmen. Die Taskforce besteht aus EU- und NATO-Mitarbeitern und ist Teil des strukturierten Dialogs zwischen der EU und der NATO über Resilienz. Abgedeckt werden derzeit vier Sektoren: Energie, digitale Infrastruktur, Verkehr und Weltraum.
Beziehungen Schweiz – EU
Bundesrat: Weiteres Vorgehen im Hinblick auf ein Verhandlungsmandat
In einer Mitteilung vom 29. März 2023 stellte der Bundesrat fest, dass es in den Sondierungsgesprächen zwischen der Schweiz und der EU auf technischer, diplomatischer und politischer Ebene eine positive Dynamik gebe. Es gehe nun darum, für die noch offenen Fragen Lösungen zu erarbeiten, um die gemeinsame Basis für die Vorbereitung eines Verhandlungsmandats festzulegen. Betreffend Lohnschutz hat der Bundesrat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und den Kantonen Vorschläge zu erarbeiten, welche geeignet sind, das aktuelle Schutzniveau auf dem Arbeitsmarkt mit ergänzenden Massnahmen inländisch abzusichern. Daneben beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), bis Ende Juni die Eckwerte eines Verhandlungsmandats zu erarbeiten. Gleichzeitig bekam Staatssekretärin Livia Leu den Auftrag, im Rahmen der laufenden Gespräche mit der EU die gemeinsame Basis für zukünftige Verhandlungen zu finalisieren. Das nächste Sondierungsgespräch Treffen ist am 20. April in Brüssel vorgesehen.
Binnenmarkt
Bürokratieabbau zugunsten grenzüberschreitend tätiger Unternehmen
Um bürokratische Hürden für grenzüberschreitend tätige Unternehmen abzubauen, hat die EU-Kommission eine Revision der Richtlinie 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts vorgeschlagen. Die revidierten Vorschriften sollen es Gesellschaften erleichtern, die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht auszuweiten. Konkret schlägt die Kommission die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung vor, damit Unternehmen bei der Errichtung einer Zweigniederlassung oder eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat nicht erneut Informationen übermitteln müssen. Die einschlägigen Informationen könnten über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) ausgetauscht werden. Vorgeschlagen wird zudem ein EU-Gesellschaftszertifikat mit grundlegenden Informationen über Unternehmen, das kostenlos in allen EU-Sprachen verfügbar wäre.
Datenschutz
EuGH/Generalanwalt Pikamäe: Automatisierte Bewertungen der Kreditfähigkeit als Profiling im Sinne der DSGVO
In seinen Schlussanträgen führt Generalanwalt Pikamäe aus, dass die DSGVO ein „Recht“ betroffener Person verankere, nicht einer ausschliesslich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung über ihre Kreditwürdigkeit unterworfen zu werden. Er kommt zu dem Schluss, dass bereits die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer betroffenen Person, künftig einen Kredit zu bedienen, eine ausschliesslich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung darstelle, die der betroffenen Person gegenüber rechtliche Wirkung entfalte oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtige, wenn dieser mittels personenbezogener Daten der betroffenen Person ermittelte Wert von dem Verantwortlichen – vorliegend der SCHUFA Holding in Deutschland – an einen dritten Verantwortlichen – vorliegend ein Kreditinstitut – übermittelt werde und jener Dritte nach ständiger Praxis diesen Wert seiner Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit der betroffenen Person massgeblich zugrunde lege.
Energie
Reform des Strommarkts
Die EU-Kommission hat am 14. März 2023 Vorschläge zur Reform des EU-Strommarktes vorgelegt. Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Ausstieg aus dem Gas zu beschleunigen. Europäische Bürgerinnen und Bürger sollen vor Preisschwankungen für fossile Brennstoffe, Preisspitzen und Marktmanipulation geschützt werden, unter anderem über das Angebot langfristiger Preisbindungen. Zudem sollen sie mehr Auswahl bei dem Abschluss von Verträgen und klarere Informationen erhalten. Die geplanten Reformen umfassen die Revision der Elektrizitätsverordnung, der Elektrizitätsrichtlinie und der REMIT-Verordnung. Geplant sind ferner Anreize für längerfristige Verträge bei nichtfossiler Energieerzeugung sowie Massnahmen, die sauberere flexible Lösungen wie Laststeuerung und Speicherung in das System bringen, um mit Gas konkurrieren zu können.
Nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen
Die Nachfrage nach kritischen Rohstoffen war laut EU-Kommission noch nie so hoch wie heute; sie seien für den ökologischen und digitalen Wandel ebenso wie in der Verteidigung und der Raumfahrt unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund hat Kommission am 16. März 2023 eine Verordnung dazu vorgeschlagen, wie die europäische Industrie sicher und nachhaltig mit kritischen Rohstoffen versorgt werden kann (sog. „European Critical Raw Materials Act“). Ziel ist es, alle Stufen der europäischen Wertschöpfungskette für kritische Rohstoffe zu stärken und die Einfuhren der EU zu diversifizieren, um strategische Abhängigkeiten zu verringern sowie das Risiko, dass die Versorgung unterbrochen wird, besser zu überwachen und eindämmen.
Gesundheit
Neue EU-Drogenagentur
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich darauf geeinigt, die bisherige Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht in eine EU-Drogenagentur umzuwandeln. Mit der Umwandlung soll der neuen Agentur eine bedeutendere Rolle bei der Ermittlung und Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit illegalen Drogen in der EU zukommen. Die Änderungen ermöglichen der Agentur, Warnmeldungen abzugeben, wenn gefährliche Stoffe wissentlich zur illegalen Verwendung verkauft werden. Vorgesehen sind auch die Beobachtung der suchterzeugenden Verwendung von Stoffen in Kombination mit illegalen Drogen sowie die Entwicklung von Präventionskampagnen auf EU-Ebene. Die EU-Agentur soll auch den Aufbau eines Netzes kriminaltechnischer und toxikologischer Laboratorien der Mitgliedstaaten fördern. Der entsprechende Verordnungsvorschlag muss noch förmlich verabschiedet werden.
Kommunikation und Medien
Aufsichtsgebühren für Internetplattformen
Die am 19. Oktober 2022 in Kraft getretene Verordnung über digitale Dienste („Digital Services Act“) führt zu neuen Pflichten grosser Online-Plattformen sowie zu einer diesbezüglichen extensiven Aufsicht durch die EU-Kommission. Die betreffende Verordnung ermächtigt die EU-Kommission, von Online-Plattformen, die ihrer Aufsicht unterliegen, eine Gebühr zu verlangen. Die Methodik und die Verfahren, wie diese Gebühren berechnet und erhoben werden sollen, hat sie in einer delegierten Verordnung vorgelegt. Die Gebühr wird voraussichtlich im Herbst 2023 zum ersten Mal erhoben.
Migration
Migrationsmanagement in der EU
Die EU-Kommission will die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Rückführung von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen zu beschleunigen. In einer diesbezüglichen Empfehlung vom 16. März 2023 plädiert sie dafür, Rückkehrentscheidungen gegenseitig anzuerkennen und mehr Anreize für die freiwillige Rückkehr zu schaffen. Zeitgleich hat sie im Rahmen einer Mitteilung ihre erste mehrjährige Strategie für ein integriertes europäisches Grenzmanagement vorgelegt. Die Strategie soll den nationalen Grenzbehörden und Frontex als Leitfaden für ihre tägliche Arbeit dienen. Die Schlüsselprioritäten der Strategie bestehen aus 15 wesentlichen Komponenten, z. B.: Grenzkontrollen, unterstützt durch gross angelegte IT- und behördenübergreifende Zusammenarbeit zur Verbesserung der Migrationssteuerung und der Krisenvorsorge sowie ein gemeinsames EU-Rückkehrsystem.
Neue Ausgabe des „Atlas der Migration“
Das Wissenszentrum für Migration und Demografie der EU-Kommission hat eine neue Ausgabe des Atlas der Migration veröffentlicht. Dieser bietet Zugang zu umfassenden Daten über weltweite Migrationsbewegungen und -trends. Die neue Ausgabe des Atlas zeigt für Europa unter anderem, dass die grosse Mehrheit (91,6 %) der EU-Bürgerinnen und -Bürger in dem Land lebt, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Im Durchschnitt leben 5,3 % Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger in den EU-Staaten, in Deutschland sind es 7,7 %. Die aktuelle Ausgabe des Atlas zeigt auch die Auswirkungen der russischen Aggression auf die Migrationsbewegungen in und aus der Ukraine. Bis Dezember 2022 gab es zwischen 3,6 und 5,4 Mio. Binnenvertriebene in der Ukraine. Mindestens sieben Mio. Menschen wurden aus der Ukraine vertrieben, die meisten fanden Schutz in der Europäischen Union. Insgesamt hat der Krieg zwischen 25 und 30 % der ukrainischen Gesamtbevölkerung vertrieben.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Bilanz zur Richtlinie über vorübergehenden Schutz
Um Menschen zu helfen, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen, haben die EU-Mitgliedstaaten am 4. März 2022 erstmals die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert. Auf der Grundlage dieser Richtlinie erhielten alle registrierten Geflüchteten aus der Ukraine das Recht auf Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung und Unterkunft. Nach einem Jahr hat die EU-Kommission nun in einer Mitteilung Bilanz gezogen und die Umsetzung der Richtlinie bewertet, gewonnene Erkenntnisse dargestellt und die wichtigsten Bereiche genannt, in denen weitere Anstrengungen erforderlich sind.
Personenfreizügigkeit
Modernisiertes Schengener Informationssystem (SIS) in Betrieb
Am 7. März 2023 wurde das modernisierte Schengener Informationssystem (SIS) in Betrieb genommen. Das SIS ist ein umfassendes, zentralisiertes Informationssystem, das die Kontrollen an den Schengener Aussengrenzen unterstützt und die Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in den Mitgliedstaaten verbessert. Das modernisierte SIS umfasst neu auch Ausschreibungskategorien, biometrische Daten wie Handflächenabdrücke, Fingerabdrücke und DNA-Datensätze für vermisste Personen sowie zusätzliche Instrumente zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Mit der Reform sollen auch präventive Warnmeldungen zum Schutz schutzbedürftiger Personen und zur Verhinderung irregulärer Migration ermöglichen werden.
Umwelt
Bekämpfung des Greenwashing
Einer Studie der Kommission aus dem Jahre 2020 zufolge wurden 53,3 Prozent geprüfter Umweltaussagen von Unternehmen in der EU als vage, irreführend oder unfundiert beurteilt. Weitere 40 % der Aussagen waren nicht belegt. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Substantiierung von Umweltaussagen vorgeschlagen. Laut dem Vorschlag müssen Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen machen, Mindeststandards einhalten. Diese beziehen sich sowohl darauf, wie diese Aussagen zu belegen sind, als auch darauf, wie sie kommuniziert werden. Der Vorschlag zielt ab auf ausdrückliche Werbeaussagen, wie z. B.: „T-Shirt aus recycelten Kunststoffflaschen“, „klimaneutraler Versand“ oder „ozeanfreundlicher Sonnenschutz“. Ausserdem soll gegen den zunehmenden Wildwuchs öffentlicher und privater Umweltzeichen vorgegangen werden.
Investitionen in saubere Technologien
Die EU-Kommission hat am 16. März 2023 eine Verordnung zur Verbesserung der Bedingungen für die Produktion von und Investitionen in saubere Technologien in Europa vorgeschlagen. Damit die Produktionskapazität für die strategisch wichtigsten Netto-Null-Technologien bis 2030 mindestens 40 % des Bedarfs der Union erreicht, verfolgt die vorgeschlagene Verordnung die Stärkung der Produktion von „Netto-Null-Technonologien“, die für das Erreichen des Netto-Null-Ziels bis 2050 entscheidend sind. Entsprechende Technologien sind etwa Windturbinen, Wärmepumpen, Sonnenkollektoren, erneuerbaren Wasserstoff und CO2-Speicherung. Die im Anhang des Verordnungsvorschlags aufgeführten Technologien sollen besonders gefördert werden und dem Benchmark von 40 % inländischer Produktion unterliegen.
Verbraucherschutz
Schnellwarnsystem für Produktsicherheit: Bericht 2022
Das europäische Schnellwarnsystem für Produktsicherheit soll dazu beitragen, dass mangelhafte Produkte gemeldet und vom Markt genommen werden. Das zeigt der Jahresbericht der Europäischen Kommission zum Safety Gate von 2022, der sich auf Warnmeldungen und die Reaktionen der nationalen Behörden bezieht. Laut Jahresbericht 2022 wurden am häufigsten Risiken im Zusammenhang mit chemischen Stoffen, Verletzungen und Ersticken gemeldet. Dabei wird Spielzeug, gefolgt von Kraftfahrzeugen, Kosmetika, Bekleidung und Elektrogeräten besonders häufig gemeldet. Bei Kosmetika gab es im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr Warnmeldungen in Bezug auf chemische Stoffen in Parfüms und Cremes, die vor Kurzem verboten wurden.
Verkehr
Neue Ausbauziele für Ladesäulen und Wasserstofftankstellen
Das Europäische Parlament und der Rat konnten eine politische Einigung über eine neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) erzielen. Die Verordnung legt verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Strom- und Wasserstoffladepunkten für den Strassensektor, für die landseitige Stromversorgung in See- und Binnenhäfen und die Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge in Europa fest. U.a. müssen hiernach ab 2025 auf den Strecken des transeuropäischen Verkehrsnetzes alle 60 km Schnellladestationen mit einer Leistung von mindestens 150 kW installiert werden. Des Weiteren muss ab 2030 eine sowohl für Pkw als auch Lkw geeignete Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur an allen städtischen Knoten sowie alle 200 km auf den Strecken des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden.
Wettbewerb
Staatliche Beihilfen: Befristeter Rahmen zur Krisenbewältigung
Die EU-Kommission hat einen neuen Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels angenommen. Er steht im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal und soll Unterstützungsmassnahmen in Sektoren fördern, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft sehr bedeutsam sind. Mit der Entscheidung wird der am 23. März 2022 angenommene Befristete Krisenrahmen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des russischen Kriegs gegen die Ukraine geändert und teilweise verlängert. Der neue Rahmen soll dabei helfen, Investitionen in die Produktion sauberer Technologien und den Zugang zu den dafür benötigten Finanzierungsmitteln zu beschleunigen. Dazu soll auch die von der Kommission gebilligte Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung („AGVO“) beitragen. Bestimmte Gruppen von staatlichen Beihilfen werden damit als vereinbar mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erklärt. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, müssen sie nicht bei der Kommission angemeldet und von ihr genehmigt werden, sondern können von den Mitgliedstaaten direkt gewährt und erst im Nachhinein der Kommission mitgeteilt werden.
Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch nach Art. 102 AEUV
Die EU-Kommission hat eine Konsultation betreffend die Annahme von Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen gestartet, zu der sich alle interessierten Kreise bis 24. April äussern können. Die geplanten Leitlinien sollen die Rechtsprechung der EU-Gerichte und die umfangreichen Erfahrungen widerspiegeln, die die Kommission bei der Durchsetzung des Artikels 102 AEUV gesammelt hat. Bis zur geplanten Annahme der Leitlinien im Jahr 2025 präzisiert die Kommission ihren Ansatz für die Bestimmung der Fälle von Behinderungsmissbrauch, die vorrangig zu behandeln sind. Sie hat diesbezüglich eine Mitteilung angenommen, mit der bestimmte Teile der Erläuterungen von 2008 geändert werden. In der neuen Mitteilung wird beispielsweise klargestellt, dass die Kommission auf Märkten, die durch Netzeffekte oder andere hohe Markteintrittsschranken gekennzeichnet sind, Verhaltensweisen eines marktbeherrschenden Unternehmens untersuchen kann, durch die Wettbewerber, die (noch) nicht so effizient sind wie das marktbeherrschende Unternehmen, vom Markt ausgeschlossen werden können.