Staatliche Beihilfen: Befristeter Rahmen zur Krisenbewältigung

Die EU-Kommission hat einen neuen Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels angenommen. Er steht im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal und soll Unterstützungsmassnahmen in Sektoren fördern, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft sehr bedeutsam sind. Mit der Entscheidung wird der am 23. März 2022 angenommene Befristete Krisenrahmen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des russischen Kriegs gegen die Ukraine geändert und teilweise verlängert. Der neue Rahmen soll dabei helfen, Investitionen in die Produktion sauberer Technologien und den Zugang zu den dafür benötigten Finanzierungsmitteln zu beschleunigen. Dazu soll auch die von der Kommission gebilligte Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung („AGVO“) beitragen. Bestimmte Gruppen von staatlichen Beihilfen werden damit als vereinbar mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erklärt. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, müssen sie nicht bei der Kommission angemeldet und von ihr genehmigt werden, sondern können von den Mitgliedstaaten direkt gewährt und erst im Nachhinein der Kommission mitgeteilt werden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022