Bekämpfung des Greenwashing

Einer Studie der Kommission aus dem Jahre 2020 zufolge wurden 53,3 Prozent geprüfter Umweltaussagen von Unternehmen in der EU als vage, irreführend oder unfundiert beurteilt. Weitere 40 % der Aussagen waren nicht belegt. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Substantiierung von Umweltaussagen vorgeschlagen. Laut dem Vorschlag müssen Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen machen, Mindeststandards einhalten. Diese beziehen sich sowohl darauf, wie diese Aussagen zu belegen sind, als auch darauf, wie sie kommuniziert werden. Der Vorschlag zielt ab auf ausdrückliche Werbeaussagen, wie z. B.: „T-Shirt aus recycelten Kunststoffflaschen“, „klimaneutraler Versand“ oder „ozeanfreundlicher Sonnenschutz“. Ausserdem soll gegen den zunehmenden Wildwuchs öffentlicher und privater Umweltzeichen vorgegangen werden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022