Neue Ausbauziele für Ladesäulen und Wasserstofftankstellen

Das Europäische Parlament und der Rat konnten eine politische Einigung über eine neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) erzielen. Die Verordnung legt verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Strom- und Wasserstoffladepunkten für den Strassensektor, für die landseitige Stromversorgung in See- und Binnenhäfen und die Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge in Europa fest. U.a. müssen hiernach ab 2025 auf den Strecken des transeuropäischen Verkehrsnetzes alle 60 km Schnellladestationen mit einer Leistung von mindestens 150 kW installiert werden. Des Weiteren muss ab 2030 eine sowohl für Pkw als auch Lkw geeignete Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur an allen städtischen Knoten sowie alle 200 km auf den Strecken des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022