Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Bilanz zur Richtlinie über vorübergehenden Schutz

Um Menschen zu helfen, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen, haben die EU-Mitgliedstaaten am 4. März 2022 erstmals die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert. Auf der Grundlage dieser Richtlinie erhielten alle registrierten Geflüchteten aus der Ukraine das Recht auf Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung und Unterkunft. Nach einem Jahr hat die EU-Kommission nun in einer Mitteilung Bilanz gezogen und die Umsetzung der Richtlinie bewertet, gewonnene Erkenntnisse dargestellt und die wichtigsten Bereiche genannt, in denen weitere Anstrengungen erforderlich sind.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022