Aufsichtsgebühren für Internetplattformen

Die am 19. Oktober 2022 in Kraft getretene Verordnung über digitale Dienste („Digital Services Act“) führt zu neuen Pflichten grosser Online-Plattformen sowie zu einer diesbezüglichen extensiven Aufsicht durch die EU-Kommission. Die betreffende Verordnung ermächtigt die EU-Kommission, von Online-Plattformen, die ihrer Aufsicht unterliegen, eine Gebühr zu verlangen. Die Methodik und die Verfahren, wie diese Gebühren berechnet und erhoben werden sollen, hat sie in einer delegierten Verordnung vorgelegt. Die Gebühr wird voraussichtlich im Herbst 2023 zum ersten Mal erhoben.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022