EuZ – Zeitschrift für Europarecht – Ausgabe 5 / 2022

Über die EuZ

Die EuZ – Zeitschrift für Europarecht berichtet über die jüngsten Entwicklungen im Recht der EU sowie über die Beziehungen der Schweiz zur EU. Im Rahmen wissenschaftlicher Beiträge analysieren renommierte Experten aktuelle Rechtsfragen in allen wirtschaftsrelevanten Bereichen des EU-Rechts. Daneben informieren kurze Beiträge über neue Gesetzesvorhaben, sonstige Vorstösse der EU-Institutionen sowie Urteile des EuGH.
Die EuZ erscheint zehnmal jährlich als Open Access-eJournal. Die wissenschaftlichen Beiträge werden zudem am Ende jeden Jahres in Gestalt eines Jahrbuchs zusammengefasst und sind in dieser Form als eBook sowie als Print on demand-Publikation erhältlich. 

Leitartikel

Prof. Dr. Sebastian Heselhaus*

Aktuelle Spielräume für ein Institutionelles Rahmenabkommen

Fast ein Jahr ist es her, seit die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zum InstA beendet wurden. Seither diskutieren Politik und Rechtswissenschaft darüber, wie es weitergeht. Einen Beitrag zu dieser Diskussion liefert nun auch Prof. Heselhaus und entwickelt in seinem Beitrag neue Lösungsvorschläge für eine für beide Seiten akzeptable Fortführung der Beziehungen. Prof. Heselhaus schlägt ein revidiertes institutionelles Rahmenabkommen (InstRA) vor, das den institutionelle Rahmen vorgibt, aber in politisch neuralgischen Fragen erst in sektoriellen Abkommen konkretisiert werden würde.

* Prof. Dr. iur. Sebastian Heselhaus ist seit 2006 Ordinarius für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. Seit 2011 ist Prof. Heselhaus 2011 zusammen mit den anderen Gründungsmitgliedern Geschäftsleiter des Center for Law and Sustainability an der Universität Luzern. 

Aktuelle Entwicklungen im Europarecht

Allgemeines und Institutionelles

EuGH: Live-Übertragungen von Urteilsverkündungen

Seit dem 26. April 2022 bietet der EuGH live Übertragungen von Urteilsverkündungen im Wege des Online-Streamings an. Übertragen wird sowohl die Verkündung der Urteile als auch die Verlesung der Schlussanträge der Generalanwälte in Rechtssachen, die der Grossen Kammer zugewiesen wurden. Mündliche Verhandlungen in Rechtssachen der Grossen Kammer werden während einer sechsmonatigen Pilotphase zeitversetzt übertragen. Sitzungen, die morgens stattfinden, können am selben Tag ab 14.30 Uhr und Sitzungen, die nachmittags stattfinden, am darauffolgenden Tag ab 09.30 Uhr abgerufen werden. Sie sollen zudem simultan in die Sprachen verdolmetscht werden, „die für den reibungslosen Ablauf der Sitzung erforderlich sind“.

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Aussen- und Sicherheitspolitik

Fünftes Sanktionspaket gegen Russland

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich am 8. April 2022 im Rat auf ein fünftes Sanktionspaket gegen die Russische Föderation geeinigt. Die Massnahmen wurden mit internationalen Partnern abgestimmt und sind umfassender und strenger als die vier vorangegangenen Pakete, sodass sie die russische Wirtschaft noch härter treffen sollen. Das Paket umfasst insbesondere Einfuhrverbote für alle Formen russischer Kohle; Transaktionsverbote für vier russische Banken; ein Verbot der Tätigkeit von russischen und belarussischen Speditionen in der EU sowie die Abkoppelung Russlands von öffentlichen Aufträgen und europäischen Geldern. Zudem werden weitere 217 Einzelpersonen und 18 Einrichtungen mit Sanktionen belegt. Zudem hat die Präsidentin der Europäischen Kommission am 4. Mai 2022 die Kernelemente für ein weiteres, sechstes Sanktionspaket vorgestellt. Zentrales neues Element dieses Sanktionspakets soll ein Embargo für russisches Öl sein. Russische Rohöllieferungen sollen innerhalb von sechs Monaten und raffinierte Erzeugnisse bis Ende des Jahres auslaufen. Weiterhin sollen die russische Sberbank und zwei weiteren grosse Banken von SWIFT abgekoppelt werden.

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Strategische Reserven für chemische, biologische und nukleare Notfälle

Die Europäische Kommission hat am 6. April 2022 bekannt gegeben, dass sie die Vorsorge gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN) Bedrohungen stärken wird. Die gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zusammengestellten Reserven umfassen Schutzausrüstung und Detektions-, Identifizierungs- und Überwachungseinrichtungen sowie Arzneimittel, Impfstoffe und andere Therapeutika. Vorgesehen ist auch die Bereitstellung entsprechenden Fachpersonals. Die Reserven können auf Ersuchen des betroffenen Mitgliedstaats eingesetzt werden. Sie werden mit einem Anfangsbudget von 66,7 Mio. Euro finanziert.

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EuGH: Grenzschliessungen innerhalb der EU

In seinem Urteil vom 26. April 2022 hat der EuGH den Rahmen für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen aufgezeigt. Gegenstand des Verfahrens waren die von Österreich vor dem Hintergrund der Migrationskrise seit September 2015 immer wieder eingeführten Kontrollen an seinen Grenzen zu Ungarn und Slowenien. Der EUGH führt aus, dass die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen eine Ausnahme bleiben müsse und nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte. So erlaubt der Schengener Grenzkodex einem Mitgliedstaat, bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorübergehend Kontrollen an seinen Grenzen zu anderen Mitgliedstaaten wiedereinzuführen. Jedoch darf eine solche Massnahme, einschliesslich etwaiger Verlängerungen, eine Gesamthöchstdauer von sechs Monaten nicht überschreiten.

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Kommunikation und Medien

Umgang mit missbräuchlichen Klagen gegen Journalisten

Die Europäische Kommission hat am 27. April 2022 eine Richtlinie vorgeschlagen, die offenkundig missbräuchlichen Gerichtsverfahren gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, die sich für die Verteidigung der Grundrechte, Frauenrechte, Umweltrechte etc. einsetzen, entgegen treten will. Die Richtlinie soll u.a. die vorzeitige Einstellung offenkundig unbegründeter Gerichtsverfahren ermöglichen, die Verfahrenskosten dem Kläger auferlegen und dem Betroffenen Schadensersatz für den erlittenen materiellen oder immateriellen Schaden zusprechen. Ausserdem sollen Gerichte abschreckende Sanktionen verhängen können. Betroffene sollen auch vor Urteilen aus Drittländern geschützt werden. Daneben hat die Kommission eine Empfehlung angenommen, welche die Richtlinie ergänzt.

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Offenes und sicheres Internet

Am 28. April 2022 haben die EU, die USA und zahlreiche internationale Partner eine Erklärung zur Zukunft des Internets unterzeichnet. Die Partner unterstützen ein offenes, freies, globales, interoperables und sicheres Internet und bekräftigen ihr Engagement für den Schutz und die Achtung der Menschenrechte in der gesamten digitalen Welt. Bislang haben 60 Partner, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, die Erklärung gebilligt, und es wird erwartet, dass in den kommenden Wochen weitere Länder diesem Beispiel folgen werden. Es handelt sich um eine politische Erklärung. Die Zustimmung zu den darin enthaltenen Grundsätzen entfaltet keine rechtsverbindliche Wirkung für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten und kann ihrer Position in anderen Foren weder vorgreifen, noch diese vorwegnehmen.

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Neue Haftungsvorschriften für Internetplattformen

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 23. April 2022 auf die Annahme der Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste geeinigt. Die neue Verordnung betrifft Internet-Plattformen, die Waren, Dienstleistungen oder Inhalte anbieten. Sie sieht Massnahmen und Pflichten zur Bekämpfung illegaler Dienstleistungen und Inhalte sowie zur Stärkung der Rechte von Nutzern und Interessen der Zivilgesellschaft. Insbesondere werden Überwachungsmöglichkeiten der Europäischen Kommission implementiert. Nach der Verabschiedung wird die Verordnung voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 gelten, im Hinblick auf sehr grosse Online-Plattformen und -Suchmaschinen allenfalls auch schon früher.

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Geistiges Eigentum

EuGH: Klage Polens betreffend Upload-Filter auf Content-Plattformen

In seinem Urteil vom 26. April 2022 hat der EuGH die Rechtsmässigkeit der jüngsten Urheberrechtsreform im Allgemeinen und der Vorschrift des Art. 17 im Konkreten bestätigt. Art. 17 der Urheberrechte-Richtlinie sieht vor, dass die Dienstanbieter für das Teilen von Online-Inhalten unmittelbar haften, wenn rechtswidrige Inhalte von den Nutzern hochgeladen werden. Von dieser Haftung können sie sich jedoch befreien, indem sie die hochgeladenen Inhalte aktiv überwachen. Nach Ansicht Polens, verletze dieser Artikel die Freiheit der Meinungsäusserung und die Informationsfreiheit, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbürgt sind. Der EuGH wies diese Ansicht zurück. Zwar führe die betreffende Verpflichtung zum Einsatz von automatischen Filtern, wodurch das Recht der Nutzer auf freie Meinungsäusserung und Informationsfreiheit im Einzelfall eingeschränkt sein könne. Um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Rechten der Nutzer und den Rechten der betroffenen Inhaber geistiger Eigentumsrechte an den fraglichen Inhalten herzustellen, sehe die Richtlinie ausreichende Schutzmechanismen her, so u.a. verfahrensrechtliche Garantien für Fälle ungerechtfertigter Löschungen, etwa von Parodien.

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Schutz regionaler Handwerksprodukte

Die Europäische Kommission hat am 13. April 2022 eine Verordnung zur Erweiterung des Schutzes geographischer Angaben vorgeschlagen. Vorgesehen sind neue geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte (z.B. Messerschmiedewaren aus Solingen). Aufbauend auf dem existierenden System des Schutzes der geografischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, soll eine Möglichkeit geschaffen werden, handwerkliche und industrielle Produkte, die mit ihrer Region assoziiert werden, neu einzubeziehen.

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Lebensmittelrecht

Konsultationen für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem

Als Teil der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ hat die Europäische Kommission zwei öffentliche Konsultationen gestartet: zur Initiative für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem und zu neuen Gentechniken. Mit ersterer Initiative soll insbesondere sichergestellt werden, dass alle Lebensmittel, die in der EU auf den Markt gebracht werden, zunehmend nachhaltig sind. Sie wird Definitionen, Ziele und Grundsätze der Nachhaltigkeit einführen, die für alle Akteure des Lebensmittelsystems gelten. Im Einzelnen handelt es sich um Vorschriften in den Bereichen Nachhaltigkeitskennzeichnung, Mindestanforderungen für nachhaltige öffentliche Beschaffung sowie Governance und Überwachung. Ergänzend hierzu soll der neue Rechtsrahmen für neue Gentechniken Pflanzen umfassen, die durch gezielte Mutagenese und Cisgenese gewonnen werden, sowie für die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel gelten. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt aufrechtzuerhalten, die Innovation im Agrar- und Lebensmittelsystem zu ermöglichen und zur Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deals und der Farm-to-Fork-Strategie beizutragen.

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Migration

Digitales Visumsverfahren

Die Europäische Kommission hat am 27. April 2022 die Digitalisierung des Schengen-Visumverfahrens vorgeschlagen. Mit dem digitalen Verfahren soll die Visummarke ersetzt und die Möglichkeit eingeführt werden, Visumanträge über eine europäische Online-Visumplattform einzureichen. Ziel eines harmonisierten Visumantragsverfahrens im Schengen-Raum ist u.a. auch die Verhinderung des sogenannten Visum-Shopping der Antragsteller, die einen Antrag in einem Schengen-Land einreichen könnten, das ein schnelleres Antragsverfahren bietet als das Land, das ihr eigentliches Reiseziel ist. Die Digitalisierung des Visumverfahrens soll zudem auch die mit den Visummarken verbundenen Sicherheitsrisiken verringern, die gefälscht, nachgeahmt oder gestohlen werden können.

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Vorschriftenpaket zur legalen Migration

Die Europäische Kommission hat am 27. April 2022 das Paket «Legale Migration – Kompetenzen und Talente» vorgelegt. Das Paket enthält Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinien über die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Drittstaatsangehörigen und über den langfristigen Aufenthalt. Mit einer Straffung des Verfahrens zur Erteilung einer kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis soll das Verfahren für Antragsteller und Arbeitgeber beschleunigt und vereinfacht werden. Die Überarbeitung der Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt soll den Erwerb der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten dadurch erleichtern, dass die Zulassungsbedingungen vereinfacht werden. So soll es beispielsweise möglich werden, Aufenthaltszeiten in unterschiedlichen Mitgliedstaaten zu kumulieren. Zudem schlägt die Kommission die Einrichtung der ersten EU-weiten Plattform und eines EU-Fachkräftepools vor, um die EU für nach beruflichen Chancen strebende Drittstaatsangehörige attraktiver zu machen, und um Arbeitgebern dabei zu helfen, die benötigten Talente zu finden.

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Strafrecht

Stärkung von Eurojust

Die Europäische Kommission hat am 25. April 2022 einen Vorschlag zur Änderung der Eurojust-Verordnung vorgelegt, mit welchem Eurojust die rechtliche Möglichkeit gegeben werden soll, Beweise für Kriegsverbrechen zu sammeln, aufzubewahren und auszutauschen. Eurojust unterstützt seit März eine gemeinsame Ermittlungsgruppe der EU, die sich mit möglichen Kriegsverbrechen in der Ukraine befasst. Zwar verfügt Eurojust über praktische Erfahrungen im Bereich der internationalen Kriminalität, doch wurde die Gründungsverordnung nicht für Lagen wie die derzeitige und Straftaten dieser Grössenordnung konzipiert. Deshalb hält es die Kommission für erforderlich, die Rechtsgrundlage von Eurojust zu aktualisieren. Sollte der Vorschlag verabschiedet werden, wird Eurojust in der Lage sein, Beweismittel wie Videos, Tonaufzeichnungen und Satellitenbilder zu verarbeiten und an die zuständigen nationalen und internationalen Behörden, insbesondere auch an den Internationalen Strafgerichtshof, weiterzugeben.

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Umwelt

Legislativpaket zu Emissionen und Schadstoffen

Die Europäische Kommission hat am 5. April 2022 einen Vorschlag zur Aktualisierung und Modernisierung der Richtlinie über Industrieemissionen vorgelegt. Die aktualisierten Vorschriften sollen dazu beitragen, Investitionen der Industrie in die Bahnen zu lenken, die für den Übergang Europas zu einer schadstofffreien, wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 erforderlich sind. Sie sollen die Innovation fördern, Vorreiter belohnen und dazu beitragen, auf dem EU-Markt gleiche Ausgangsbedingungen herzustellen. Unter dem gleichen Datum hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Berichterstattung über Umweltdaten aus Industrieanlagen und zur Einrichtung eines Portals für Industrieemissionen veröffentlicht. Mit der neuen Verordnung sollen die bestehenden Regelungen für das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister novelliert werden. Insbesondere soll der Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen verbessert, die damit eng zusammenhängenden Rechtsvorschriften über Industrieemissionen überarbeitet und die Ziele des Grünen Deals in Bezug auf die Vermeidung von Umweltverschmutzungen, Klimaneutralität, biologische Vielfalt und eine saubere, stärker kreislauforientierte Wirtschaft verwirklicht werden.

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Verbraucherschutz

EuGH: Onlinehandel und Herstellergarantie (Victorinox)

Der EuGH hat mit Urteil vom 5. Mai 2022 entschieden, dass Unternehmer, die auf Internetplattformen Waren anbieten, die nicht von Ihnen selbst hergestellt werden, den Verbraucher über die Garantie des Herstellers informieren müssen, wenn sie sie zu einem zentralen oder entscheidenden Merkmal ihres Angebots machen. Vorausgegangen war eine Konkurrentenklage gegen einen Online-Händler, der über Amazon Waren der Firma Victorinox veräusserte. Laut Ausführungen des EuGH verpflichtet die Verbraucherrechterichtlinie den Händler dazu, Verbraucher über das Bestehen einer vom Hersteller angebotenen gewerblichen Garantie zu informieren, wenn Sie ein zentrales Merkmal des Angebots darstellen.

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Wettbewerb

Subventionen aus Drittstaaten

Die Abgeordneten des Ausschusses für Internationalen Handel (INTA) des Europäischen Parlaments haben am 25. April 2022 einen Bericht zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen vom Mai 2021 angenommen. Die Verordnung zielt darauf ab, drittstaatliche Subventionen, die Wettbewerbsverzerrungen verursachen und dem fairen Wettbewerb im Binnenmarkt schaden, in allen Marktsituationen wirksam zu begegnen. Aus Sicht der Abgeordneten sollen u.a. die Schwellenwerte, ab denen Unternehmen verpflichtet sind, die Kommission über ihre ausländischen Subventionen zu informieren, gesenkt werden. Zudem soll der Anwendungsbereich ausgedehnt werden auf eine grössere Anzahl von Unternehmen, Fusionen und öffentliche Aufträge. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments soll nun auf der Plenarsitzung Anfang Mai angenommen werden.

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