Umgang mit missbräuchlichen Klagen gegen Journalisten

Die Europäische Kommission hat am 27. April 2022 eine Richtlinie vorgeschlagen, die offenkundig missbräuchlichen Gerichtsverfahren gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, die sich für die Verteidigung der Grundrechte, Frauenrechte, Umweltrechte etc. einsetzen, entgegen treten will. Die Richtlinie soll u.a. die vorzeitige Einstellung offenkundig unbegründeter Gerichtsverfahren ermöglichen, die Verfahrenskosten dem Kläger auferlegen und dem Betroffenen Schadensersatz für den erlittenen materiellen oder immateriellen Schaden zusprechen. Ausserdem sollen Gerichte abschreckende Sanktionen verhängen können. Betroffene sollen auch vor Urteilen aus Drittländern geschützt werden. Daneben hat die Kommission eine Empfehlung angenommen, welche die Richtlinie ergänzt.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022