Legislativpaket zu Emissionen und Schadstoffen

Die Europäische Kommission hat am 5. April 2022 einen Vorschlag zur Aktualisierung und Modernisierung der Richtlinie über Industrieemissionen vorgelegt. Die aktualisierten Vorschriften sollen dazu beitragen, Investitionen der Industrie in die Bahnen zu lenken, die für den Übergang Europas zu einer schadstofffreien, wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 erforderlich sind. Sie sollen die Innovation fördern, Vorreiter belohnen und dazu beitragen, auf dem EU-Markt gleiche Ausgangsbedingungen herzustellen. Unter dem gleichen Datum hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Berichterstattung über Umweltdaten aus Industrieanlagen und zur Einrichtung eines Portals für Industrieemissionen veröffentlicht. Mit der neuen Verordnung sollen die bestehenden Regelungen für das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister novelliert werden. Insbesondere soll der Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen verbessert, die damit eng zusammenhängenden Rechtsvorschriften über Industrieemissionen überarbeitet und die Ziele des Grünen Deals in Bezug auf die Vermeidung von Umweltverschmutzungen, Klimaneutralität, biologische Vielfalt und eine saubere, stärker kreislauforientierte Wirtschaft verwirklicht werden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022