Neue Haftungsvorschriften für Internetplattformen

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 23. April 2022 auf die Annahme der Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste geeinigt. Die neue Verordnung betrifft Internet-Plattformen, die Waren, Dienstleistungen oder Inhalte anbieten. Sie sieht Massnahmen und Pflichten zur Bekämpfung illegaler Dienstleistungen und Inhalte sowie zur Stärkung der Rechte von Nutzern und Interessen der Zivilgesellschaft. Insbesondere werden Überwachungsmöglichkeiten der Europäischen Kommission implementiert. Nach der Verabschiedung wird die Verordnung voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 gelten, im Hinblick auf sehr grosse Online-Plattformen und -Suchmaschinen allenfalls auch schon früher.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022