Vorschriftenpaket zur legalen Migration

Die Europäische Kommission hat am 27. April 2022 das Paket «Legale Migration – Kompetenzen und Talente» vorgelegt. Das Paket enthält Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinien über die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Drittstaatsangehörigen und über den langfristigen Aufenthalt. Mit einer Straffung des Verfahrens zur Erteilung einer kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis soll das Verfahren für Antragsteller und Arbeitgeber beschleunigt und vereinfacht werden. Die Überarbeitung der Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt soll den Erwerb der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten dadurch erleichtern, dass die Zulassungsbedingungen vereinfacht werden. So soll es beispielsweise möglich werden, Aufenthaltszeiten in unterschiedlichen Mitgliedstaaten zu kumulieren. Zudem schlägt die Kommission die Einrichtung der ersten EU-weiten Plattform und eines EU-Fachkräftepools vor, um die EU für nach beruflichen Chancen strebende Drittstaatsangehörige attraktiver zu machen, und um Arbeitgebern dabei zu helfen, die benötigten Talente zu finden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022