EuGH: Live-Übertragungen von Urteilsverkündungen

Seit dem 26. April 2022 bietet der EuGH live Übertragungen von Urteilsverkündungen im Wege des Online-Streamings an. Übertragen wird sowohl die Verkündung der Urteile als auch die Verlesung der Schlussanträge der Generalanwälte in Rechtssachen, die der Grossen Kammer zugewiesen wurden. Mündliche Verhandlungen in Rechtssachen der Grossen Kammer werden während einer sechsmonatigen Pilotphase zeitversetzt übertragen. Sitzungen, die morgens stattfinden, können am selben Tag ab 14.30 Uhr und Sitzungen, die nachmittags stattfinden, am darauffolgenden Tag ab 09.30 Uhr abgerufen werden. Sie sollen zudem simultan in die Sprachen verdolmetscht werden, „die für den reibungslosen Ablauf der Sitzung erforderlich sind“.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022