EuZ – Zeitschrift für Europarecht – Ausgabe 4 / 2022

Über die EuZ

Die EuZ – Zeitschrift für Europarecht berichtet über die jüngsten Entwicklungen im Recht der EU sowie über die Beziehungen der Schweiz zur EU. Im Rahmen wissenschaftlicher Beiträge analysieren renommierte Experten aktuelle Rechtsfragen in allen wirtschaftsrelevanten Bereichen des EU-Rechts. Daneben informieren kurze Beiträge über neue Gesetzesvorhaben, sonstige Vorstösse der EU-Institutionen sowie Urteile des EuGH.
Die EuZ erscheint zehnmal jährlich als Open Access-eJournal. Die wissenschaftlichen Beiträge werden zudem am Ende jeden Jahres in Gestalt eines Jahrbuchs zusammengefasst und sind in dieser Form als eBook sowie als Print on demand-Publikation erhältlich. 

Leitartikel

Kurt Pärli*

EU-Entsenderecht zwischen Markt und Sozialschutz – Neuere Rechtsprechung des EuGH zu Sanktionen und zum grenzüberschreitenden Verkehr

Zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen dürfen Unternehmen im EU-Raum Arbeitnehmende von ihrem Sitz aus in andere Mitgliedstaaten entsenden. Diese Arbeitnehmenden können sich nicht auf die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen, sie sind blosse «Anhängsel» der Dienstleistungsfreiheit der Unternehmen. Der europäische Gesetzgeber hat jedoch zum Schutz vor Sozialdumping Entsende-Richtlinien erlassen, die u.a. vorsehen, dass Bestimmungen zu Lohn und Arbeitsbedingungen im Entsendestaat eingehalten werden müssen. Die Entsenderegelungen wurden und werden massgeblich auch von der Rechtsprechung des EuGH geprägt. Einige neuere Entscheide betreffen die Zulässigkeit von Sanktionen der Mitgliedstaaten gegen fehlbare Unternehmen und behandeln die Frage der Anwendbarkeit der Entsenderegelungen im grenzüberschreitenden Transport.

* Prof Dr. iur. Kurt Pärli ist Professor an der Juristischen Fakultät der Universität Basel, kurt.paerli@unibas.ch. Der Autor dankt Sefora Pileggi, Lale Andreani und Antje Stadelmann für ihre Unterstützung beim Verfassen dieses Beitrages.

Aktuelle Entwicklungen im Europarecht

Aussen- und Sicherheitspolitik

Europäischer Rat: Gipfeltreffen in Versailles

Am 10. März 2022 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines (informellen) Treffens des Europäischen Rates in Versailles und bekräftigten: „Die Ukraine ist Teil unserer europäischen Familie.“ Die EU-Führungsspitzen nahmen eine gemeinsame Erklärung zur Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten, zur Verringerung der Energieabhängigkeit und zum Aufbau einer robusteren wirtschaftlichen Basis an.

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Rat der EU: Strategischer Kompass

Beim Ratstreffen der Verteidigungs- und Aussenminister der EU am 21. März 2022 wurde ein sog. Strategischer Kompass angenommen, der Grundlagen der gemeinsamen Verteidigungspolitik der EU für die kommenden Jahre definiert. Der Strategische Kompass soll es u.a. ermöglichen, schnell eine Eingreiftruppe von bis zu 5.000 Soldaten zu mobilisieren, die für die Reaktion auf Krisen ausgebildet und ausgerüstet sind. Zudem sollen bessere Instrumente gegen hybride und Cyberbedrohungen entwickelt werden. Schliesslich erzielten die mitgliedstaatlichen Minister auch eine politische Einigung über die nächste Tranche von 500 Mio. EUR im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität, um der Ukraine weiter beizustehen.

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Neue Vorschriften für mehr Cyber- und Informationssicherheit in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU

Die Europäische Kommission hat am 22. März 2022 zwei Verordnungsvorschläge vorgelegt, um einheitliche Massnahmen für die Cyber- und Informationssicherheit aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU festzulegen. Insbesondere im Kontext der COVID-19-Pandemie und der zunehmenden geopolitischen Herausforderungen sei ein gemeinsames Cyber- und Informationssicherheitskonzept unerlässlich. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission eine Verordnung zur Cybersicherheit (COM (2022) 119 final) und eine Verordnung zur Informationssicherheit (COM (2022) 122 final) vorgeschlagen.

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Beschäftigung und Soziales

Vorübergehender Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine

Der Rat hat am 4. März 2022 den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 angenommen, mit dem angesichts des Massenzustroms von Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind, ein vorübergehender Schutz gewährt wird. Damit wird erstmals die hierfür im Jahr 2001 verabschiedete Richtlinie 2001/55/EG aktiviert. Der vorübergehende Schutz ist ein Notfallmechanismus, um Vertriebenen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofort und kollektiv (d.h. ohne vorherige Prüfung von Einzelanträgen) Schutz zu gewähren. Auf diese Weise soll der Druck auf die nationalen Asylsysteme verringert und den Vertriebenen ermöglicht werden, überall in der EU harmonisierte Rechte in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen ein Aufenthaltstitel, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, medizinische Versorgung und der Zugang zu Bildung für Kinder. Der vorübergehende Schutz gilt zunächst für ein Jahr. Dieser Zeitraum kann automatisch um sechs Monate, höchstens jedoch um ein Jahr, verlängert werden. Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz geniessen, sowie ihre Familienangehörigen erhalten vorübergehenden Schutz, sofern sie sich vor dem oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben.

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Leitlinien für Mitgliedstaaten zum vorübergehenden Schutz der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

In Ergänzung zum Durchführungsbeschluss des Rates (s.o.) hat die Europäische Kommission am 18. März 2022 operative Leitlinien veröffentlicht, mit welchen sie den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2001/55/EG helfen und dazu beitragen möchte, dass die Ankommenden ein einheitliches und wirksames Niveau an Rechten haben. Die Leitlinien sind als dynamisches Dokument gedacht, um der Lage vor Ort und den sich wandelnden Bedürfnissen der Mitgliedstaaten gebührend Rechnung zu tragen. Zu den wichtigsten Elementen der Leitlinien zählen die Klarstellung, wer Anspruch auf vorübergehenden Schutz hat, die Festlegung der Nachweise, die für die Inanspruchnahme vorübergehenden Schutzes nach nationalem Recht vorzulegen sind und die Koordinierung der Freizügigkeit vor und nach der Ausstellung von Aufenthaltstiteln.

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Start des Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts „PEPP“

Das neue Paneuropäische Private Pensionsprodukt «PEPP» stützt sich auf der Verordnung (EU) 2019/1238 und soll als Ergänzung der öffentlichen und betrieblichen Rentensysteme neben den bestehenden privaten Rentensystemen auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um ein EU-weites Altersvorsorgeprodukt auf freiwilliger Basis, in dessen Rahmen Bürgerinnen und Bürger auf ihren Ruhestand hin sparen können; und das von einem breiten Spektrum von Finanzunternehmen in der gesamten EU bereitgestellt werden kann. Seit dem 22. März 2022 findet die Verordnung nun Anwendung.

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Bildung und Forschung

Zentrale Anlaufstelle zur Unterstützung von Forschern aus der Ukraine

Die Europäische Kommission hat am 22. März 2022 eine zentrale Anlaufstelle für Informationen und Unterstützungsdienste für Forscher und Innovatoren aus der Ukraine eingerichtet. Das Portal heisst „Europäischer Forschungsraum für die Ukraine“ (ERA4Ukraine) und wird über das bestehende EURAXESS-Netz gestartet, das Forscher durch die Vernetzung von mehr als 600 Zentren und 43 nationalen Portalen in allen mit Horizont Europa assoziierten EU-Mitgliedstaaten und Ländern unterstützt. Jeder Mitgliedstaat und jedes assoziierte Land verfügt über ein nationales Portal, auf dem Unterstützungsdienste strukturiert bereitgestellt werden. Bislang stehen über 20 Länderportale zur Verfügung.

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Datenschutz

Einigung über Verordnung für digitale Märkte

Der Rat und das Parlament haben am 25. März 2022 eine vorläufige politische Einigung über den Verordnungsvorschlag der Kommission für bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (auch Digital Markets Act, DMA genannt) erzielt, der auf eine gerechtere und stärker wettbewerbsorientierte Gestaltung des digitalen Sektors abzielt. Durch eine letzte, abschliessende technische Überarbeitung soll der Text in den kommenden Tagen fertiggestellt werden. In der Verordnung sind klare Regeln für grosse Online-Plattformen vorgegeben. Damit soll sichergestellt werden, dass grosse Online-Plattformen, die bezüglich einer grossen Zahl von Nutzern als „Gatekeeper“ fungieren, ihre Position nicht missbrauchen, um anderen Unternehmen den Zugang zu diesen Nutzern zu versperren.

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EU-USA: Grundsatzeinigung über Datenschutzabkommen

Die Europäische Kommission und die USA haben sich im Grundsatz auf einen neuen Transatlantischen Datenschutzrahmen, also auf ein Nachfolgeabkommen des vom Europäischen Gerichtshof gekippten „Privacy Shield“ geeinigt. Der EU-Kommission zufolge verpflichten sich die USA darin, neue Garantien einführen, um zu gewährleisten, dass die signalerfassende Aufklärung zur Verfolgung der festgelegten Ziele der nationalen Sicherheit erforderlich und angemessen ist, einen zweistufigen unabhängigen Rechtsbehelfsmechanismus einrichten, durch den Abhilfemassnahmen verbindlich angeordnet werden können, und die signalerfassende Aufklärung einer strengen, mehrstufigen Aufsicht unterstellen, um die Einhaltung der Beschränkungen für Überwachungsmassnahmen zu gewährleisten.

Der EuGH hatte im Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 den „Privacy Shield“ für die Übermittlung von Daten aus Europa über den Atlantik mit der Begründung gekippt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern.

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Grundrechte

Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Die Europäische Kommission hat am 8. März 2022 einen Richtlinienvorschlag über EU-weite Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vorgelegt. Diese sollen auch dem Zweck dienen, den Zugang von Opfern zur Justiz zu stärken. Von solchen Straftaten ist Einschätzungen zufolge jede dritte Frau in der Union betroffen. Zentrale Elemente des Vorschlages sind die Einstufung von Vergewaltigung, Verstümmelung und Cybergewalt als Straftatbestand, sichere Melde- und Risikobewertungsverfahren, die Achtung der Privatsphäre der Opfer in Gerichtsverfahren und das Recht auf Entschädigung, die Unterstützung von Opfern durch Beratungsstellen und Krisenzentren sowie die bessere Koordinierung und Zusammenarbeit. Als Präventivmassnahme sollen die Mitgliedstaaten u.a. Informationen über den Zugang zum Rechtsbeistand bereitstellen.

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Regionale Förderung

Wettbewerb

EuGH: Verfolgungsmassnahmen und Sanktionen strafrechtlicher Natur im Wettbewerbsrecht

Der EuGH hat sich in seinen Urteilen vom 22. März 2022 in den Rechtssachen C-117/20 und C-151/20 zum Umfang des Schutzes, den das Verbot der doppelten Strafverfolgung (ne bis in idem) im Wettbewerbsrecht gewährt, geäussert. Konkret ging es um die Frage, ob Verfolgungsmassnahmen und Sanktionen strafrechtlicher Natur im Wettbewerbsrecht kumuliert werden dürfen. In der Rechtssache C-117/20 hatte die Gesellschaft bpost sowohl eine Geldbusse von der nationalen Regulierungsbehörde für den Postsektor als auch von der nationalen Wettbewerbsbehörde erhalten und wandte sich gegen zweitere an die Gerichte. In der Rechtssache C-151/20 klagte der Zuckerhersteller Nordzucker gegen eine Massnahme der österreichischen Wettbewerbsbehörde, nachdem schon die deutsche Wettbewerbsbehörde den Sachverhalt in einer rechtskräftigen Entscheidung erwähnt hatte.

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Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen

Die Europäische Kommission hat am 23. März 2022 einen „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ angenommen. Der Befristete Rahmen wird auf Art. 107 Abs. 3 lit. b) AEUV gestützt und erlaubt im Wesentlichen die Gewährung von drei Arten von Beihilfen: (1) Begrenzte Beihilfebeträge (für Unternehmen der Landwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur bis zu 35.000 EUR je Unternehmen, sonst bis zu 400.000 EUR), (2) Liquiditätshilfe in Form von staatlichen Garantien und zinsvergünstigten Darlehen und (3) Beihilfen zum Ausgleich erhöhter Energiepreise (grds. nicht mehr als 30% der beihilfefähigen Kosten oder mehr als 2 Mio. EUR; bei Betriebsverlusten bis zu 25 Mio. EUR für energieintensive Unternehmen und bis zu 50 Mio. EUR für Unternehmen, die in bestimmten Wirtschaftszweigen wie der Erzeugung von Aluminium und anderen Metallen, Glasfasern, Zellstoff, Düngemitteln oder Wasserstoff und vielen Grundchemikalien tätig sind). Der Befristete Krisenrahmen gilt grds. bis zum 31. Dezember 2022.

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Staatliche Beihilfen: Kommission startet Konsultation über Krisenvorschriften für Banken

Die Europäische Kommission hat am 17. März 2022 eine breite öffentliche Konsultation zu den geltenden Beihilfevorschriften für Banken, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, gestartet. Sie richtet sich an alle interessierten Parteien sowie Einzelpersonen und Forschungseinrichtungen. Zudem hat die Kommission eine gezielte Konsultation eingeleitet, um insbesondere von Finanzinstituten und den Behörden der Mitgliedstaaten Rückmeldungen einzuholen. Die entsprechenden Vorschriften wurden ursprünglich entwickelt, um die Auswirkungen der Finanzkrise von 2008 auf die Banken zu bewältigen und Folgewirkungen von Bankenpleiten auf den Finanzsektor und die EU-Wirtschaft insgesamt zu vermeiden. Alle interessierten Parteien können bis zum 9. Juni 2022 auf dem Portal „Have your say“ der Kommission und auf der Konsultationswebseite der Generaldirektion Wettbewerb in allen EU-Amtssprachen ihre Meinung äussern und den Fragebogen beantworten. Die Kommission wird dieses Feedback in ihre Bewertung der Beihilfevorschriften einfliessen lassen und plant, die Ergebnisse dieser Bewertung in der zweiten Jahreshälfte 2023 zu veröffentlichen.

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Wirtschafts- und Währungspolitik

Neue Regelungen für geografische Angaben für europäische Qualitätsprodukte

Die Europäische Kommission hat am 31. März 2022 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit dem das bisherige System der geografischen Angaben (g.A.) für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse überarbeitet werden soll. Insofern schlägt die Kommission u.a. vor, das Registrierungsverfahren zu verkürzen und zu vereinfachen, den Schutz geografischer Angaben im Internet zu verbessern (insbesondere im Hinblick auf den Verkauf über Online-Plattformen) und die Nachhaltigkeitsbemühungen der Erzeuger in ihren Produktspezifikationen zu verankern. Der Vorschlag ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses.

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Kommissionsvorschläge zur Nachhaltigkeit

Die Europäische Kommission hat am 20. März 2022 ein Massnahmenpaket zur Stärkung einer nachhaltigen Wirtschaft vorgelegt. Konkret beinhaltet das Paket einen Vorschlag zur Überarbeitung der Ökodesign-Verordnung, um fast alle physischen Waren auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu machen. Als Übergangsmassnahme hat die Kommission einen Arbeitsplan angenommen, der insbesondere energieverbrauchsrelevante Produkte (insb. Verbraucherelektronik: Smartphones, Tablets, Photovoltaikanlagen) erfasst. Ferner hat die Kommission eine neue Strategie vorgelegt, damit Textilien haltbarer werden bzw. repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können und um „Fast Fashion“, Textilabfälle und die Vernichtung unverkaufter Textilien anzugehen. Ein weiterer Vorschlag widmet sich der Berücksichtigung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der baulichen Umwelt. Und schliesslich beinhaltet das Paket einen Vorschlag für neue Vorschriften zur Stärkung der Verbraucher beim grünen Wandel, damit sie besser über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten informiert und vor Grünfärberei geschützt sind.

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