Leitlinien für Mitgliedstaaten zum vorübergehenden Schutz der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

In Ergänzung zum Durchführungsbeschluss des Rates (s.o.) hat die Europäische Kommission am 18. März 2022 operative Leitlinien veröffentlicht, mit welchen sie den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2001/55/EG helfen und dazu beitragen möchte, dass die Ankommenden ein einheitliches und wirksames Niveau an Rechten haben. Die Leitlinien sind als dynamisches Dokument gedacht, um der Lage vor Ort und den sich wandelnden Bedürfnissen der Mitgliedstaaten gebührend Rechnung zu tragen. Zu den wichtigsten Elementen der Leitlinien zählen die Klarstellung, wer Anspruch auf vorübergehenden Schutz hat, die Festlegung der Nachweise, die für die Inanspruchnahme vorübergehenden Schutzes nach nationalem Recht vorzulegen sind und die Koordinierung der Freizügigkeit vor und nach der Ausstellung von Aufenthaltstiteln.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022