Staatliche Beihilfen: Kommission startet Konsultation über Krisenvorschriften für Banken

Die Europäische Kommission hat am 17. März 2022 eine breite öffentliche Konsultation zu den geltenden Beihilfevorschriften für Banken, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, gestartet. Sie richtet sich an alle interessierten Parteien sowie Einzelpersonen und Forschungseinrichtungen. Zudem hat die Kommission eine gezielte Konsultation eingeleitet, um insbesondere von Finanzinstituten und den Behörden der Mitgliedstaaten Rückmeldungen einzuholen. Die entsprechenden Vorschriften wurden ursprünglich entwickelt, um die Auswirkungen der Finanzkrise von 2008 auf die Banken zu bewältigen und Folgewirkungen von Bankenpleiten auf den Finanzsektor und die EU-Wirtschaft insgesamt zu vermeiden. Alle interessierten Parteien können bis zum 9. Juni 2022 auf dem Portal „Have your say“ der Kommission und auf der Konsultationswebseite der Generaldirektion Wettbewerb in allen EU-Amtssprachen ihre Meinung äussern und den Fragebogen beantworten. Die Kommission wird dieses Feedback in ihre Bewertung der Beihilfevorschriften einfliessen lassen und plant, die Ergebnisse dieser Bewertung in der zweiten Jahreshälfte 2023 zu veröffentlichen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022