Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Die Europäische Kommission hat am 8. März 2022 einen Richtlinienvorschlag über EU-weite Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vorgelegt. Diese sollen auch dem Zweck dienen, den Zugang von Opfern zur Justiz zu stärken. Von solchen Straftaten ist Einschätzungen zufolge jede dritte Frau in der Union betroffen. Zentrale Elemente des Vorschlages sind die Einstufung von Vergewaltigung, Verstümmelung und Cybergewalt als Straftatbestand, sichere Melde- und Risikobewertungsverfahren, die Achtung der Privatsphäre der Opfer in Gerichtsverfahren und das Recht auf Entschädigung, die Unterstützung von Opfern durch Beratungsstellen und Krisenzentren sowie die bessere Koordinierung und Zusammenarbeit. Als Präventivmassnahme sollen die Mitgliedstaaten u.a. Informationen über den Zugang zum Rechtsbeistand bereitstellen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022