Über die EuZ
Leitartikel
Martina Caroni*
Menschenrechte im Gegenwind: Europäische Gerichte und die ambivalente Migrationsarchitektur an den Aussengrenzen
EGMR und EuGH haben an den EU‑Aussengrenzen einen vergleichsweise strengen menschenrechtlichen Rahmen gezogen: Refoulementverbot, Verbot kollektiver Ausweisungen, einen materiellen Freiheitsbegriff und effektive Rechtsbehelfe auch im Grenzraum. Der Beitrag zeigt, wie der neue EU‑Migrations‑ und Asylpakt mitsamt Rückführungsverordnung und den Reformen zu sicheren Dritt‑ und Herkunftsstaaten genau dort ansetzt – nicht durch offenen Normbruch, sondern durch die Verlagerung zentraler Entscheidungen in beschleunigte, vorgelagerte und schwer justiziable Grenzregime. So entsteht eine migrationspolitische Architektur, die den Grundrechtsrahmen der Gerichte formal anerkennt, ihn aber in der Praxis auf eine nur noch formell gewahrte Rechtsstaatlichkeit an den Aussengrenzen reduziert. Anhand typischer Reaktionsmuster – vom loyalen Vollzug über restriktive Umdeutung bis hin zur bewussten Umgehung und politischen Gegenmobilisierung (Stichwort Chișinău) – arbeitet der Beitrag diese Spannung systematisch heraus. Am Ende steht die These, dass die neue Grenzordnung weniger ein Bruch mit Strassburg und Luxemburg ist als ein Test, wie viel Gerichtsschutz ein «halbherziger» Pakt tatsächlich aushält.
* Prof. Dr. Martina Caroni, LL.M. (Yale), ist Ordinaria für öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht an der Universität Luzern.
Aktuelle Entwicklungen im Europarecht
Allgemeines und Institutionelles
Europäische Hauptstädte für Integration und Vielfalt 2026
Die Europäische Kommission hat die Gewinner des Preises «Europäische Hauptstädte für Integration und Vielfalt 2026» bekannt gegeben, der herausragende Leistungen von Städten und Regionen im Bereich Inklusion würdigt. Ausgezeichnet wurden Kommunen aus mehreren Mitgliedstaaten, darunter insbesondere Józsefváros (8. Bezirk von Budapest), Leuven und Leiden in der Kategorie grösserer Städte sowie Errenteria, Orio und San Xoán de Río bei kleineren Gemeinden. Die prämierten Initiativen betreffen unter anderem die Integration von Minderheiten, die Förderung von LGBTIQ+-Rechten, die Gleichstellung der Geschlechter sowie Massnahmen gegen Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. Ergänzend wurden Sonderpreise für einen inklusiven Arbeitsmarkt vergeben, wobei insbesondere Errenteria und Mailand für innovative Ansätze im Bereich Beschäftigung hervorgehoben wurden. Der Preis ist Teil der «Union der Gleichheit» und knüpft an zentrale Strategien der EU zur Bekämpfung von Rassismus und zur Förderung von Gleichstellung an. Die Preisverleihung markiert zugleich den Auftakt des Europäischen Monats der Vielfalt 2026, der die Bedeutung inklusiver Arbeitsmärkte in den Mittelpunkt stellt.
EuGH: Vorlagepflicht nationaler Gerichte
In seinem Urteil vom 24. März 2026 in der Rechtssache C-767/23 hat der EuGH klargestellt, dass ein letztinstanzlich entscheidendes nationales Gericht stets begründen muss, weshalb es von einer Vorlage im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens absieht. Ein nationales Gericht ist nur in drei Fällen von der Vorlagepflicht befreit: wenn die aufgeworfene unionsrechtliche Frage nicht entscheidungserheblich ist, wenn die betreffende Vorschrift bereits durch den EuGH ausgelegt wurde oder wenn ihre richtige Auslegung derart offenkundig ist, dass kein Raum für vernünftige Zweifel bleibt (acte clair). Beruft sich ein Gericht auf eine dieser Ausnahmen, muss es seine Entscheidung substantiiert begründen und konkret darlegen, weshalb eine Vorlage an den Gerichtshof nicht erforderlich ist.
EuGH: Anforderungen an die richterliche Unabhängigkeit
In seinem Urteil vom 24. März 2026 in der Rechtssache C-521/21 hat der EuGH entschieden, dass die Feststellung fehlender richterlicher Unabhängigkeit nicht allein auf eine bei der Ernennung begangene Unregelmässigkeit gestützt werden kann. Vielmehr ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände der Ernennung erforderlich. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Partei den Ausschluss einer Richterin beantragt, da ihre Ernennung auf Vorschlag des polnischen Landesjustizrats (KRS) erfolgt war, dessen Zusammensetzung als nicht hinreichend unabhängig von Exekutive und Legislative kritisiert wird. Nach Auffassung des EuGH genügt dieser Umstand für sich genommen jedoch nicht, um die Unabhängigkeit der Richterin in Frage zu stellen.
Arbeitsrecht
EuGH: Umwandlung aufeinanderfolgender befristeter Verträge
Mit Urteil vom 14. April 2026 in der Rechtssache C-418/24 hat der EuGH entschieden, dass die Umwandlung aufeinanderfolgender befristeter Verträge in ein «unbefristetes, aber nicht dauerhaftes Arbeitsverhältnis» keine geeignete Massnahme zur Sanktionierung von Missbrauch darstellt. Eine solche Massnahme führe letztlich dazu, dass ein Arbeitsverhältnis vorübergehender Natur fortbesteht und die prekäre Situation des betroffenen Arbeitnehmers aufrechterhalten wird. Demgegenüber stellt ein unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis einen zentralen Bestandteil des unionsrechtlichen Arbeitnehmerschutzes dar.
Aussen- und Sicherheitspolitik
Pakt für den Mittelmeerraum
Per Mitteilung vom 16. Oktober 2025 haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik den «Pakt für den Mittelmeerraum» als Rahmen für eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen der EU und den südlichen Mittelmeerpartnern vorgestellt. Zur Umsetzung dieses Pakts hat die Kommission nun einen ersten Aktionsplan mit 21 konkreten Massnahmen vorgelegt, die im Laufe des Jahres eingeleitet werden sollen. Die Massnahmen sind drei zentralen Säulen zugeordnet: «Menschen», «wirtschaftliche Integration» sowie «Sicherheit, Vorsorge und Migrationsmanagement». Im Bereich «Menschen» betreffen sie insbesondere die Förderung von Bildung, Forschung und Mobilität, etwa durch eine verstärkte akademische Zusammenarbeit und neue Plattformen für den Austausch junger politischer Entscheidungsträger. Im wirtschaftlichen Bereich liegt ein Schwerpunkt auf der Förderung nachhaltiger Investitionen, insbesondere im Bereich erneuerbarer Energien, digitaler Infrastruktur und regionaler Wertschöpfungsketten. Ergänzend zielen Massnahmen auf den Ausbau sicherer digitaler Konnektivität sowie die Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen ab. Die dritte Säule umfasst Initiativen zur Stärkung der regionalen Sicherheit, der Katastrophenvorsorge und des Migrationsmanagements, einschliesslich Massnahmen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und zur Verbesserung des Grenzmanagements.
Beziehungen Schweiz-EU
Bilaterale III: Vereinbarung zur Mitwirkung der Kantone
Der Bundesrat hat am 22. April 2026 eine Vereinbarung mit den Kantonen über deren Mitwirkung im Rahmen des Pakets «Bilaterale III» genehmigt. Ziel ist es, die Kantone insbesondere bei der Anwendung institutioneller Elemente der Binnenmarktabkommen, etwa der dynamischen Rechtsübernahme und der Streitbeilegung, einzubeziehen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kantone bei betroffenen Zuständigkeiten an der Erarbeitung der Schweizer Positionen im EU-Rechtsetzungsprozess mitwirken und in entsprechenden Verfahren konsultiert werden. Zudem sollen sie in relevanten Gremien vertreten sein und frühzeitig informiert werden. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Beratung über das Gesamtpaket Schweiz–EU.
Bildung und Forschung
Stärkung der regionalen Dimension von Forschung und Innovation
Die Europäische Kommission und der Europäische Ausschuss der Regionen haben einen neuen gemeinsamen Aktionsplan zur Stärkung der Rolle von Städten und Regionen in Forschung und Innovation unterzeichnet. Ziel ist es, die regionale und lokale Dimension der EU-Forschungs- und Innovationspolitik systematisch zu stärken und die Umsetzung zentraler Initiativen vor Ort zu unterstützen. Der Aktionsplan setzt dabei vier Prioritäten: den Ausbau regionaler Innovationsökosysteme, die Förderung des ökologischen und digitalen Wandels, einen verbesserten Zugang zu EU-Fördermitteln, insbesondere im Rahmen von Horizont Europa, sowie eine stärker evidenzbasierte Politikgestaltung. Gleichzeitig soll der Austausch von Fachwissen, Daten und bewährten Verfahren zwischen EU-Institutionen und regionalen Akteuren intensiviert werden. Die Initiative knüpft an den Aktionsplan 2020–2025 an und zielt darauf ab, die Multi-Level-Governance im Forschungs- und Innovationsbereich weiter zu vertiefen und Regionen als aktive Mitgestalter der EU-Politik zu positionieren.
Förderung promovierter Forschender
Die Europäische Kommission hat eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Massnahmen (MSCA) veröffentlicht und stellt hierfür rund 399 Mio. EUR zur Förderung promovierter Forschender bereit. Ziel ist es, internationale Mobilität, interdisziplinäre Zusammenarbeit und den Erwerb neuer Kompetenzen durch Forschungsaufenthalte im Ausland zu stärken. Die Stipendien sollen Forschenden den Zugang zu exzellenten Forschungsteams ermöglichen und zugleich zur Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Forschungsraums beitragen. Die Massnahme ist Teil des mit über 1,25 Mrd. EUR ausgestatteten MSCA-Budgets für 2026 im Rahmen von «Horizont Europa». Insgesamt unterstreicht die Initiative die strategische Ausrichtung der EU, Forschungstalente anzuziehen, wissenschaftliche Exzellenz zu fördern und Europa als globalen Innovationsstandort zu stärken.
Energie
Massnahmen gegen steigende Energiepreise
Per Mitteilung vom 22. April 2026 hat die Kommission unter dem Titel «AccelerateEU – Energy Union» ein Massnahmenpaket zur Bewältigung steigender Energiepreise und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten vorgelegt. Ausgangspunkt ist die anhaltende Abhängigkeit der EU von importierten fossilen Brennstoffen sowie die durch geopolitische Entwicklungen ausgelösten Preissteigerungen. Die Mitteilung sieht zunächst eine verstärkte Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten vor, insbesondere bei der Befüllung von Gasspeichern, der Nutzung strategischer Ölreserven sowie der Sicherstellung der Versorgung mit Treibstoffen. Ergänzend werden Instrumente zur Marktbeobachtung sowie Leitlinien zur Nutzung bestehender regulatorischer Flexibilitäten angekündigt. Zum Schutz von Haushalten und Unternehmen werden gezielte, befristete Massnahmen vorgesehen, darunter Einkommensstützungen, steuerliche Entlastungen und ein temporärer beihilferechtlicher Rahmen. Zugleich betont die Kommission die Beschleunigung der Elektrifizierung sowie den Ausbau heimischer, sauberer Energiequellen, insbesondere erneuerbarer Energien. Weitere Massnahmen betreffen den Ausbau und die Modernisierung der Energieinfrastruktur, insbesondere der Stromnetze, Speicherkapazitäten und grenzüberschreitenden Verbindungen. Schliesslich verweist die Mitteilung auf den erheblichen Investitionsbedarf und die Nutzung bestehender EU-Finanzierungsinstrumente sowie auf Massnahmen zur Mobilisierung privaten Kapitals.
Handel
EU/USA: Partnerschaft für kritische Mineralien
Die EU und die USA haben eine strategische Partnerschaft für kritische Mineralien begründet und hierzu ein Memorandum of Understanding sowie einen gemeinsamen Aktionsplan zur Stärkung resilienter Lieferketten unterzeichnet. Ziel ist der Aufbau sicherer, nachhaltiger und diversifizierter Wertschöpfungsketten entlang sämtlicher Stufen, und zwar von Exploration und Förderung bis zu Recycling und Verwertung. Der Aktionsplan sieht insbesondere eine vertiefte handelspolitische Koordinierung vor, etwa durch normenbasierte Märkte, Preisstützungsmechanismen, Abnahmevereinbarungen sowie gemeinsame Standards für Bergbau, Verarbeitung und Recycling. Darüber hinaus umfasst die Kooperation Massnahmen zur Investitionsförderung, Forschung und Innovation, Bevorratung sowie Mechanismen zur raschen Reaktion auf Versorgungsunterbrechungen.
Industriepolitik
Massnahmen zum Schutz der Stahlindustrie
Das Europäische Parlament und der Rat konnten am 13. April 2026 eine politische Einigung über den Verordnungsvorschlag der Kommission zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union erzielen. Kern der Regelung ist ein System zollfreier Kontingente mit anschliessenden Zöllen von 50 % für bestimmte Stahlimporte sowie neue Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit einer strategisch wichtigen Industrie zu sichern, Arbeitsplätze zu schützen und Investitionen in die Dekarbonisierung zu ermöglichen. Die Massnahme ersetzt die bisherige Schutzregelung von 2018 und reagiert auf anhaltende globale Überkapazitäten und zunehmenden Importdruck. Sie ist zugleich Teil eines umfassenderen handelspolitischen Ansatzes zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit und strategischen Autonomie der EU.
Personenfreizügigkeit
EuGH: Kindergeld für im Ausland aufhältige Kinder
Im Freistaat Bayern (Deutschland) haben Eltern Anspruch auf Familiengeld für Kinder im Alter von 13 bis 36 Monaten in Höhe von 250 Euro pro Monat und Kind. Arbeitnehmer, deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten – insbesondere in mittel- und osteuropäischen Staaten – haben, erhalten jedoch geringere Leistungen als Arbeitnehmer, deren Kinder in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten leben. Da die Europäische Kommission in dieser Indexierung einen Verstoss gegen das Unionsrecht sieht, erhob sie beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland. Mit Urteil vom 16. April 2026 in der Rechtssache C-642/24 stellte der EuGH einen Verstoss gegen das Unionsrecht fest. Nach den unionsrechtlichen Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit dürfen weder die Gewährung noch die Höhe von Familienleistungen vom Wohnort des Kindes abhängig gemacht werden. Wanderarbeitnehmer tragen durch ihre Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung dieser Leistungen bei und müssen daher unter denselben Bedingungen wie inländische Arbeitnehmer in den Genuss dieser sozialpolitischen Massnahmen kommen.
Umwelt
Massnahmen zur Beschleunigung der Energiewende und der Krisenresilienz
Die Europäische Kommission hat mit der Mitteilung «AccelerateEU» vom 22. April 2026 ein Massnahmenpaket vorgelegt, das kurzfristige Entlastungen für Haushalte und Unternehmen mit einer beschleunigten Transformation hin zu sauberer Energie verbindet. Hintergrund ist die anhaltende Verwundbarkeit der EU durch ihre Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen, die zuletzt zu erheblichen Mehrkosten geführt hat. Das Instrumentarium umfasst insbesondere eine verstärkte Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, gezielte und befristete Unterstützungsmassnahmen für besonders betroffene Verbraucher und Wirtschaftszweige sowie neue Instrumente wie eine Beobachtungsstelle für Kraftstoffe. Zugleich soll der strukturelle Übergang durch eine beschleunigte Elektrifizierung, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Stärkung der Energieinfrastruktur vorangetrieben werden. Flankierend setzt die Kommission auf eine verstärkte Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen, um den erheblichen Finanzierungsbedarf der Energiewende zu decken. Insgesamt verfolgt «AccelerateEU» das Ziel, die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, Preisvolatilitäten abzufedern und die strategische Autonomie der EU im Energiebereich nachhaltig zu stärken.