Bilaterale III: Vereinbarung zur Mitwirkung der Kantone

Der Bundesrat hat am 22. April 2026 eine Vereinbarung mit den Kantonen über deren Mitwirkung im Rahmen des Pakets «Bilaterale III» genehmigt. Ziel ist es, die Kantone insbesondere bei der Anwendung institutioneller Elemente der Binnenmarktabkommen, etwa der dynamischen Rechtsübernahme und der Streitbeilegung, einzubeziehen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kantone bei betroffenen Zuständigkeiten an der Erarbeitung der Schweizer Positionen im EU-Rechtsetzungsprozess mitwirken und in entsprechenden Verfahren konsultiert werden. Zudem sollen sie in relevanten Gremien vertreten sein und frühzeitig informiert werden. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Beratung über das Gesamtpaket Schweiz–EU.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022