EuGH: Anforderungen an die richterliche Unabhängigkeit

In seinem Urteil vom 24. März 2026 in der Rechtssache C-521/21 hat der EuGH entschieden, dass die Feststellung fehlender richterlicher Unabhängigkeit nicht allein auf eine bei der Ernennung begangene Unregelmässigkeit gestützt werden kann. Vielmehr ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände der Ernennung erforderlich. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Partei den Ausschluss einer Richterin beantragt, da ihre Ernennung auf Vorschlag des polnischen Landesjustizrats (KRS) erfolgt war, dessen Zusammensetzung als nicht hinreichend unabhängig von Exekutive und Legislative kritisiert wird. Nach Auffassung des EuGH genügt dieser Umstand für sich genommen jedoch nicht, um die Unabhängigkeit der Richterin in Frage zu stellen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022