EuGH: Vorlagepflicht nationaler Gerichte

In seinem Urteil vom 24. März 2026 in der Rechtssache C-767/23 hat der EuGH klargestellt, dass ein letztinstanzlich entscheidendes nationales Gericht stets begründen muss, weshalb es von einer Vorlage im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens absieht. Ein nationales Gericht ist nur in drei Fällen von der Vorlagepflicht befreit: wenn die aufgeworfene unionsrechtliche Frage nicht entscheidungserheblich ist, wenn die betreffende Vorschrift bereits durch den EuGH ausgelegt wurde oder wenn ihre richtige Auslegung derart offenkundig ist, dass kein Raum für vernünftige Zweifel bleibt (acte clair). Beruft sich ein Gericht auf eine dieser Ausnahmen, muss es seine Entscheidung substantiiert begründen und konkret darlegen, weshalb eine Vorlage an den Gerichtshof nicht erforderlich ist.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022