Das Europäische Parlament und der Rat konnten am 13. April 2026 eine politische Einigung über den Verordnungsvorschlag der Kommission zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union erzielen. Kern der Regelung ist ein System zollfreier Kontingente mit anschliessenden Zöllen von 50 % für bestimmte Stahlimporte sowie neue Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit einer strategisch wichtigen Industrie zu sichern, Arbeitsplätze zu schützen und Investitionen in die Dekarbonisierung zu ermöglichen. Die Massnahme ersetzt die bisherige Schutzregelung von 2018 und reagiert auf anhaltende globale Überkapazitäten und zunehmenden Importdruck. Sie ist zugleich Teil eines umfassenderen handelspolitischen Ansatzes zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit und strategischen Autonomie der EU.