Mit Urteil vom 14. April 2026 in der Rechtssache C-418/24 hat der EuGH entschieden, dass die Umwandlung aufeinanderfolgender befristeter Verträge in ein «unbefristetes, aber nicht dauerhaftes Arbeitsverhältnis» keine geeignete Massnahme zur Sanktionierung von Missbrauch darstellt. Eine solche Massnahme führe letztlich dazu, dass ein Arbeitsverhältnis vorübergehender Natur fortbesteht und die prekäre Situation des betroffenen Arbeitnehmers aufrechterhalten wird. Demgegenüber stellt ein unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis einen zentralen Bestandteil des unionsrechtlichen Arbeitnehmerschutzes dar.