Über die EuZ
Leitartikel
Stephan Geiger*
Sustainable Products und Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft wird in der Europäischen Union zunehmend als Baustein für Wettbewerbsfähigkeit, Dekarbonisierung und resiliente Lieferketten verstanden. Der Beitrag zeigt, wie Nachhaltigkeitsanforderungen durch die Ökodesignverordnung (ESPR) und die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) in das europäische Product-Compliance-System integriert werden. Im Zentrum stehen neue Vorgaben zu Ökodesign, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Stoffbeschränkungen, erweiterter Herstellerverantwortung und digitalen Produktpässen. Diese Regeln erfassen grundsätzlich auch das B2B-Geschäft und wirken sich deshalb unmittelbar auf Schweizer Unternehmen aus, die Produkte oder Verpackungen im EU-Markt bereitstellen. Zugleich wachsen die Anforderungen an technische Dokumentation, Produkt- und Lieferantendaten sowie die Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette. Der Beitrag ordnet die neuen Pflichten in das bestehende Produktsicherheitsrecht ein, weist auf Schnittstellen zu lieferkettenbezogenen Regulierungen hin und leitet strategische Handlungsfelder ab: Unternehmen sollten Produkt- und Verpackungsdesign, Governance, Wirkungsanalysen, Supplier Engagement und Datenmanagement frühzeitig auf die Transformation zur Kreislaufwirtschaft ausrichten.
* Stephan Geiger ist Rechtsanwalt und Partner im Bereich Climate Change and Sustainability Services bei EY Schweiz. Er berät Unternehmen zu nachhaltigen Produkten und Kreislaufwirtschaft, regulatorischen Transformationsprojekten sowie umwelt- und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.
Aktuelle Entwicklungen im Europarecht
Allgemeines und Institutionelles
EuGH: Staatshaftung bei unionsrechtswidrigen Gerichtsentscheidungen
Der EuGH hat mit Urteilen vom 8. September 2026 in den Rechtssachen C-163/24 und C-293/24 die Voraussetzungen für die Haftung der Mitgliedstaaten wegen unionsrechtswidriger Entscheidungen letztinstanzlicher nationaler Gerichte präzisiert. Schadenersatz setzt voraus, dass die verletzte Unionsrechtsnorm dem Einzelnen Rechte verleiht, der Verstoss hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoss und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht. Ein Verstoss gegen die Vorlagepflicht reicht für sich allein nicht aus, um die Haftung eines Mitgliedstaats auszulösen, kann aber bei der Beurteilung eines hinreichend qualifizierten Verstosses eine Rolle spielen.
Neue EU-Strategie für die Gebiete in äusserster Randlage
Die Europäische Kommission hat am 10. September 2026 eine neue strategische Vision für die Gebiete in äusserster Randlage verabschiedet. Erfasst werden Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion und Saint-Martin sowie die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln. Die Strategie konzentriert sich auf vier Ziele: die Nutzung des geostrategischen Potenzials, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Zugangs zum Binnenmarkt, eine höhere Krisenfestigkeit sowie mehr soziale Gerechtigkeit. Begleitet wird sie erstmals von einem auf Art. 349 AEUV gestützten Regelungspaket, das gezielte Anpassungen des EU-Rechts unter anderem in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Migration und Besteuerung vorsieht. Zudem sollen die Regionen EU-Programme und Fördermittel besser nutzen können, ihre administrativen und technischen Kapazitäten ausbauen und enger mit der Kommission sowie ihren jeweiligen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.
Aussenhandel
Freihandelsabkommen EU-Indien
Die Europäische Kommission hat dem Rat am 11. September 2026 die Vorschläge zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien vorgelegt. Das nach Angaben der Kommission bislang grösste Handelsabkommen beider Seiten soll europäischen Unternehmen einen verbesserten Zugang zum indischen Markt mit rund 1,45 Milliarden Menschen eröffnen. Es sieht die Abschaffung oder Senkung der Zölle auf mehr als 96 % der EU-Warenausfuhren nach Indien vor und soll europäischen Unternehmen dadurch jährlich rund 4 Milliarden Euro an Zollabgaben ersparen. Darüber hinaus enthält das Abkommen Regeln unter anderem zum Dienstleistungshandel, zum öffentlichen Beschaffungswesen, zum geistigen Eigentum, zum digitalen Handel und zur nachhaltigen Entwicklung. Nach der Genehmigung der Unterzeichnung durch den Rat bedarf das Abkommen noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und eines Beschlusses des Rates über seinen Abschluss, bevor es in Kraft treten kann.
Bildung und Forschung
Förderung junger Forschender
Der Europäische Forschungsrat (ERC) hat am 3. September 2026 die Vergabe von 421 Starting Grants im Gesamtumfang von 705 Mio. EUR bekannt gegeben. Die ausgewählten Projekte decken ein breites Spektrum von den Lebenswissenschaften und Ingenieurwissenschaften bis zu den Sozial- und Geisteswissenschaften ab. Die Geförderten werden an Universitäten und Forschungszentren in 25 EU-Mitgliedstaaten und mit Horizont Europa assoziierten Ländern tätig sein. In der Schweiz werden 36 Projekte gefördert.
Binnenmarkt
Neue Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe
Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 vorgeschlagen, die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU zu modernisieren und zu vereinfachen. Die bestehenden Richtlinien und sektorspezifischen Vorschriften sollen in einer unmittelbar anwendbaren Verordnung zusammengeführt werden. Vorgesehen sind zudem ein digitaler Vergabe-Marktplatz aus vernetzten und interoperablen eProcurement-Plattformen der Mitgliedstaaten sowie ein allgemeiner europäischer Präferenzrahmen für das Vergabewesen.
Datenschutz
EuGH: Keine Pflicht zur Offenlegung von Informationen über Aktionäre
Der EuGH hat mit Urteil vom 3. September 2026 in der Rechtssache C-798/24 entschieden, dass das Unionsrecht nicht die Offenlegung von Informationen über sämtliche Aktionäre von Aktiengesellschaften, einschliesslich Minderheitsaktionären, verlangt. Die Online-Veröffentlichung personenbezogener Daten solcher Aktionäre stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten dar. Das Unionsrecht stehe einer allgemeinen Online-Zugänglichkeit ohne Nachweis eines berechtigten Interesses entgegen.
EuGH/Generalanwalt Szpunar: Vorratsspeicherung elektronischer Kommunikationsdaten
Generalanwalt Maciej Szpunar hat am 3. September 2026 in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-661/24 die Kriterien für die Vereinbarkeit nationaler Vorschriften über die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten mit dem Unionsrecht präzisiert. Nach seiner Auffassung stellen solche Speicherpflichten einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten dar und sind nur zulässig, wenn sie gesetzlich vorgesehen, strikt erforderlich und verhältnismässig sind. Mehrere Bestimmungen der belgischen Regelung von 2022 hält er für unionsrechtswidrig.
Gesellschaft
Vorschlag einer Verordnung über bezahlbaren Wohnraum
Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Sicherung der Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum (Affordable Housing Act) vorgelegt. Nach Angaben der Kommission betrachten mehr als 50 % der Menschen in Städten die Wohnraumversorgung als unmittelbares und dringendes Problem. Die vorgeschlagene Verordnung soll die Wohnungspolitik der Mitgliedstaaten nicht harmonisieren, sondern einen gemeinsamen unionsrechtlichen Rahmen für nationale, regionale und lokale Massnahmen schaffen, die sich auf die Binnenmarktfreiheiten auswirken. Sie enthält insbesondere eine einheitliche Methode zur Feststellung angespannter Wohnungsmärkte sowie Vorgaben zur Rechtfertigung, Verhältnismässigkeit, Transparenz und regelmässigen Überprüfung entsprechender Massnahmen. Erfasst werden können etwa Beschränkungen von Kurzzeitvermietungen, Massnahmen gegen längerfristigen Leerstand oder Vorgaben zur Nutzung und zum Erwerb von Wohnimmobilien.
Immaterialgüterrecht
EuGH: Schutz bekannter Marken bei politischer Nutzung
Der EuGH hat mit Urteil vom 8. September 2026 in der Rechtssache C-298/23 Inter IKEA Systems entschieden, dass sich der Inhaber einer bekannten Marke gegen deren Nutzung durch eine politische Partei wenden kann, wenn diese nicht nachweist, dass ihre Meinungsfreiheit gegenüber den Rechten und Interessen des Markeninhabers überwiegt. Anlass war die Verwendung von IKEA-Marken durch eine belgische politische Partei im Zusammenhang mit einem politischen Reformvorschlag.
Industriepolitik
Vorschlag einer Europäischen Innovationsverordnung
Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung von Innovationen in Europa (European Innovation Act) vorgelegt. Ziel ist es, innovative Ideen leichter zu entwickeln, zu finanzieren und zu marktfähigen Produkten und Dienstleistungen auszubauen. Der Vorschlag soll insbesondere Start-ups und Scale-ups den Zugang zu Kapital erleichtern. Hierzu sind ein einheitlicher Rahmen für die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum sowie ein digitaler Marktplatz vorgesehen, der Anbieter und potenzielle Käufer solcher Vermögenswerte zusammenführt. Darüber hinaus soll ein gemeinsames und vereinfachtes Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung mehr Rechtssicherheit schaffen und öffentlichen Auftraggebern aus verschiedenen Mitgliedstaaten die gemeinsame Vergabe entsprechender Aufträge erleichtern. Flankierend schlägt die Kommission einen einheitlicheren europäischen Ansatz für Reallabore vor, in denen Unternehmen, Forschende und Behörden neue Produkte, Dienstleistungen und Technologien zeitlich begrenzt und unter behördlicher Aufsicht erproben können. Insgesamt sollen damit die Fragmentierung des europäischen Innovationsraums verringert, die Markteinführung neuer Technologien beschleunigt und die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden.
Kommunikation und Medien
EuG: Microsoft Edge ist kein Torwächter im Sinne des DMA
Das Gericht der Europäischen Union hat am 2. September 2026 in der Rechtssache T-357/24, Opera Norway/Kommission, die Entscheidung der Kommission bestätigt, Microsoft hinsichtlich des Webbrowsers Edge nicht als Torwächter nach der Verordnung über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) einzustufen. Die Klage der Herausgeberin des Browsers Opera gegen den entsprechenden Kommissionsbeschluss wurde in vollem Umfang abgewiesen. Zwar erreichte Microsoft die im DMA vorgesehenen quantitativen Schwellenwerte. Das Unternehmen konnte jedoch hinreichend nachweisen, dass Edge kein wichtiges Zugangstor darstellt, über das gewerbliche Nutzer ihre Endnutzer erreichen. Die Kommission durfte dabei insbesondere die vergleichsweise geringe Nutzerzahl von Edge, seine Abhängigkeit von der Browser-Engine Blink sowie seine tatsächliche Bedeutung gegenüber anderen Browsern berücksichtigen. Auch die Vorinstallation unter Windows und die weitere Einbindung in das Microsoft-Ökosystem reichten nach Auffassung des Gerichts nicht aus, um Edge als wichtiges Zugangstor einzustufen. Opera Norway war zwar unmittelbar und individuell betroffen und damit klagebefugt, konnte aber keinen Beurteilungsfehler der Kommission nachweisen.
Sicherheit und Verteidigung
EuG: Keine Zuständigkeit für Klage Ungarns gegen Verwendung von Einnahmen aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten
Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 9. September 2026 in der Rechtssache T‑457/24, Ungarn/Europäische Friedensfazilität und Rat, die Klage Ungarns gegen einen Beschluss des Ausschusses der Europäischen Friedensfazilität (EFF) abgewiesen. Mit diesem Beschluss war die erste Tranche ausserordentlicher Einnahmen aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte zugewiesen worden. Die Mittel sollten insbesondere der Finanzierung militärischer Ausrüstung dienen. Ungarn hatte sich beim vorausgehenden Ratsbeschluss konstruktiv der Stimme enthalten und war deshalb an der Abstimmung im EFF-Ausschuss nicht beteiligt worden. Mit seiner Klage rügte Ungarn unter anderem eine Missachtung der geltenden Abstimmungsregeln sowie der unionsrechtlichen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Gleichheit der Mitgliedstaaten und der demokratischen Funktionsweise der Union. Das Gericht prüfte diese Einwände jedoch nicht inhaltlich. Es entschied, dass die Zuweisung und konkrete Verteilung der Mittel unmittelbar mit politischen und strategischen Entscheidungen im Rahmen der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) verbunden sei. Für die Kontrolle der Rechtmässigkeit – einschliesslich der formellen Rechtmässigkeit – eines solchen Beschlusses seien die Unionsgerichte grundsätzlich nicht zuständig; die in den Verträgen vorgesehenen Ausnahmen griffen im vorliegenden Fall nicht.
Wettbewerbsrecht
Leitlinien zu Behinderungsmissbräuchen nach Art. 102 AEUV
Die Europäische Kommission hat am 3. September 2026 erstmals Leitlinien zur Anwendung von Art. 102 AEUV auf missbräuchliches Verdrängungsverhalten marktbeherrschender Unternehmen verabschiedet. Die in Form einer Kommissionsmitteilung veröffentlichten Leitlinien beruhen auf der Rechtsprechung der Unionsgerichte und der Entscheidungspraxis der Kommission. Sie erläutern insbesondere die Beurteilung einer marktbeherrschenden Stellung, die Abgrenzung zwischen Leistungswettbewerb und missbräuchlichem Verhalten, mögliche Verdrängungswirkungen sowie objektive Rechtfertigungsgründe. Behandelt werden unter anderem Kampfpreise, Kosten-Preis-Scheren, Rabattsysteme, Ausschliesslichkeitsbindungen, Kopplungspraktiken, Zugangsbeschränkungen, Lieferverweigerungen und die Bevorzugung eigener Produkte oder Dienstleistungen. Die Leitlinien sollen Unternehmen die eigenständige Beurteilung ihres Verhaltens erleichtern, die Rechtssicherheit erhöhen und eine kohärentere Durchsetzung von Art. 102 AEUV fördern. Nationale Wettbewerbsbehörden und Gerichte sind an sie zwar nicht gebunden, können sie aber als Orientierungshilfe heranziehen. Mit der Verabschiedung der Leitlinien hat die Kommission ihre 2009 veröffentlichte und 2023 geänderte Mitteilung über ihre Durchsetzungsprioritäten bei Verdrängungsmissbräuchen zurückgezogen.
EuG: Verbot der Übernahme von Etraveli durch Booking
Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 9. September 2026 in der Rechtssache T-1139/23 das Verbot der geplanten Übernahme der Etraveli Group durch Booking bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts durfte die Kommission davon ausgehen, dass der Zusammenschluss Bookings bereits beherrschende Stellung auf dem Markt für Online-Reisebüros im Hotelbereich verstärkt hätte.