EuZ – Zeitschrift für Europarecht – Ausgabe 06 / 2026

Über die EuZ

Die EuZ – Zeitschrift für Europarecht berichtet über die jüngsten Entwicklungen im Recht der EU sowie über die Beziehungen der Schweiz zur EU. Im Rahmen wissenschaftlicher Beiträge analysieren renommierte Experten aktuelle Rechtsfragen in allen wirtschaftsrelevanten Bereichen des EU-Rechts. Daneben informieren kurze Beiträge über neue Gesetzesvorhaben, sonstige Vorstösse der EU-Institutionen sowie Urteile des EuGH.
Die EuZ erscheint zehnmal jährlich als Open Access-eJournal. Die wissenschaftlichen Beiträge werden zudem am Ende jeden Jahres in Gestalt eines Jahrbuchs zusammengefasst und sind in dieser Form als eBook sowie als Print on demand-Publikation erhältlich. 

Leitartikel

Peter Hettich*

Stromabkommen Schweiz–EU: Materielle Regelungen, institutionelle Einbettung und rechtliche Einordnung

Das Ende 2024 politisch vereinbarte und am 2. März 2026 unterzeichnete Stromabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union bildet ein zentrales Element des vom Bundesrat als «Bilaterale III» bezeichneten Vertragspakets. Es sieht die weitgehende Übernahme des europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrechts vor, namentlich der Richtlinie (EU) 2019/944 und der Verordnung (EU) 2019/943. Der vorliegende Beitrag analysiert in erster Linie die materiellen Regelungen des Abkommens – von Marktzugang und Entflechtung über Versorgungssicherheit und Grundversorgung bis zu erneuerbaren Energien und Beihilfen – und wagt wenige Streiflichter auf die institutionellen Elemente (dynamische Rechtsübernahme, Streitbeilegung). Er ordnet das Abkommen verfassungsrechtlich ein und benennt selektiv Kontrapunkte zur bundesrätlichen Botschaft. Eine stattliche Zahl offener Fragen führt zu einem wenig ermutigenden Fazit: «Viele Jäger sind des Hasen Tod».

*Peter Hettich ist Professor für öffentliches Wirtschaftsrecht an der Law School der Universität St.Gallen und Direktor des Instituts für Law & Economics. Die Erstellung des vorliegenden Beitrags wurde mit KI-Tools unterstützt (Recherchen, Dokumentauswertung, Textentwurf, Übersetzungen, etc.). Der Autor dankt Frau Isabelle Matzner, B.A. HSG in International Affairs, für die wertvolle Unterstützung bei anspruchsvolleren Recherchen, welche die KI noch nicht übernehmen kann.

Aktuelle Entwicklungen im Europarecht

Allgemeines und Institutionelles

EuGH: Verstoss gegen das Subsidiaritätsprinzip

Der EuGH wird derzeit mit der Frage befasst, ob die Union bei der Verabschiedung der Verordnung (EU) 2024/1351 über Asyl und Migrationsmanagement gegen das Subsidiaritätsprinzip verstossen hat. Erstmalig seit der Einführung des Protokolls Nr. 2 zum Grundsatz der Subsidiarität (Art. 8 Überprüfungsrecht des EuGH) wurde eine Klage darauf gestützt. Eine Minderheit der Mitglieder der französischen Nationalversammlung hat die vollständige Nichtigerklärung der EU-Verordnung, hilfsweise die Nichtigerklärung des Teils über die Solidarität, beantragt.

Das Subsidiaritätsprinzip verlangt, dass die Union nur dann tätig wird, wenn die Ziele von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden können. Die Verordnung über Asyl und Migrationsmanagement führt einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus ein, um Mitgliedstaaten zu unterstützen, die unter Migrationsdruck stehen. Konkret sollen Personen, die internationalen Schutz beantragen, durch andere Mitgliedstaaten aufgenommen werden. Die französische Nationalversammlung beanstandete diese Regelung als schädlich für die Souveränität, die nationale Identität und die Integrität der Mitgliedstaaten.

Am 4. Juni 2026 wurden die Schlussanträge der Generalanwältin Ćapeta in der Rechtssache C-553/24 veröffentlicht. Die Generalanwältin kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Union vorgetragenen Gründe für ein Tätigwerden auf Unionsebene stichhaltig erscheinen und dass die Nationalversammlung keine Argumente vorgebracht habe, die dieses Ergebnis entkräfteten.

Die Schlussanträge der Generalanwälte sind für den EuGH nicht bindend und das abschliessende Urteil des EuGH steht noch aus.

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Banken- und Finanzmarktrecht

EuGH: Konteneröffnung im Lichte von Sanktionslisten der USA

Mit Urteil vom 11. Juni 2026 in der Rechtssache C-81/24 (Jenec) hat der EuGH entschieden, dass die Eintragung in eine Sanktionsliste der USA für sich genommen nicht ausreicht, um die Eröffnung eines Kontos abzulehnen. Vielmehr dürfe eine solche Ablehnung nur am Ende einer von der Bank durchgeführten Einzelfallbewertung des Risikos von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfolgen.

Im Jahr 2022 lehnte eine slowenische Bank den Antrag eines Verbrauchers auf Eröffnung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen ab, weil dieser auf einer Sanktionsliste des US-amerikanischen Amtes zur Kontrolle von Auslandsvermögen (OFAC) aufgeführt war. Der EuGH verweist auf das Recht eines jeden Verbrauchers mit rechtmässigem Aufenthalt in der Union, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Dieses Recht steht jedoch unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Rechtsvorschriften über die Verhinderung der Geldwäsche und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

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Beziehungen Schweiz-EU

Unterstützung der EU-Grenzverwaltung

Die Schweiz überweist bis 2027 voraussichtlich rund 323 Millionen Franken in den Fonds für integrierte Grenzverwaltung (BMVI-Fonds) der Schengen-Staaten. Da der Beitrag etwas höher ist als geplant, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2026 eine entsprechende Botschaft ans Parlament überwiesen. Die Schweiz erhält im Gegenzug zusätzliche Mittel für eigene Massnahmen. Mit den Mitteln aus dem BMVI-Fonds können insbesondere Länder an den EU-Aussengrenzen ihre Grenzverwaltung und ihre Visumspolitik verbessern.

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Gesundheit

EU-Drogenbericht

Am 9. Juni 2026 haben die Europäische Kommission und die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) den Europäischen Drogenbericht 2026 mit den neuesten Erkenntnissen über die Drogensituation in Europa vorgestellt. Auf der Grundlage von Daten aus 29 Ländern (EU-27, Norwegen und Türkei) zeigt der Bericht, dass Drogen zunehmend die Gesundheits- und Sicherheitslage in Europa beeinträchtigen, da sie leichter verfügbar, vielfältiger und wirkungsstärker geworden sind – und dass organisierte kriminelle Gruppen häufiger auf Gewalt zurückgreifen.

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Handel

Kommission: DSA-Geldbusse von 200 Millionen Euro gegen Temu

Die Europäische Kommission hat gegen den Online-Händler Temu eine Geldbusse in Höhe von 200 Millionen Euro gemäss dem Digital Service Act (DSA) verhängt. Das Unternehmen habe es versäumt, die systemischen Risiken, die mit dem Angebot illegaler Produkte auf seiner Plattform verbunden sind, sowie den daraus resultierenden Schaden für Verbraucher in der EU sorgfältig zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten. Die Beweise, die der EU-Kommission vorliegen, deuten darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU mit hoher Wahrscheinlichkeit auf illegale Artikel auf Temu treffen.

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Kommunikation und Medien

Digitale Autonomie und Resilienz Europas

Die Europäische Kommission hat am 3. Juni 2026 ein Paket zur technologischen Souveränität Europas vorgestellt. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Massnahmen zur Stärkung der Kapazitäten Europas in den Bereichen Halbleiter, künstliche Intelligenz (KI), Cloud und Open Source. Das Paket umfasst zwei Gesetzgebungsvorschläge – die Chip-Verordnung 2.0 (COM(2026) 504 final) und die Verordnung zur Cloud- und KI-Entwicklung (COM(2026) 502 final) – sowie die Open-Source-Strategie und einen Strategischen Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiebereich.

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Kommission: Cloud-Dienste von Amazon und Microsoft als Gatekeeper

Der Digital Markets Act (DMA) sieht für sog. «Gatekeeper» besondere Pflichten vor. Amazon und Microsoft wurden bereits für andere Dienste als „Gatekeeper“ eingestuft. Nun hat die Kommission eine vorläufige Auffassung bekanntgegeben, wonach auch ihre Cloud-Computing-Dienste – Amazon Web Services (AWS) bzw. Microsoft Azure (Azure) – im Rahmen des DMA als «Gatekeeper» eingestuft werden sollten. In beiden Fällen kommt die Kommission zu der vorläufigen Feststellung, dass AWS und Azure, der grösste bzw. zweitgrösste Cloud-Computing-Dienstleister in der EU, eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und ihren Kunden in der EU darstellen. Dies gilt auch dann, wenn sie die quantitativen Schwellenwerte des DMA für eine Einstufung nicht erfüllen.

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Praxisleitfaden für die Markierung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten

Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2026 einen Praxisleitfaden für die Markierung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Der Leitfaden enthält praktische Schritte, um Anbieter und Betreiber generativer Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) bei der Erfüllung der Transparenzpflichten der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 zu unterstützen, die ab dem 2. August 2026 gelten werden. Ab diesem Datum muss nach der KI-Verordnung in wichtigen Fällen eine klare Kennzeichnung erfolgen. Deepfakes und durch KI erzeugte oder manipulierte Texte, die zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, müssen eindeutig gekennzeichnet werden. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen auch darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn sie es mit einem interaktiven KI-System wie einem Chatbot zu tun haben.

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Landwirtschaft

Reform der Saatgutregulierungen

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 16. Juni 2026 eine politische Einigung betreffend die Überarbeitung und Vereinfachung der EU-Vorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial (PVM) (COM(2023) 414 final) erzielen können. Dadurch sollen die geltenden Vorschriften modernisiert werden, sodass Hersteller und Unternehmen von den neuesten Innovationen und Technologien und von der Digitalisierung in diesem Bereich profitieren können. Mit der Überarbeitung werden auch die unterschiedlichen Richtlinien, die derzeit gelten, in einer einzigen Verordnung zusammengefasst, was den Unternehmern und Behörden mehr Rechtsklarheit und Einheitlichkeit bietet.

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Migration und Asyl

Migrationsmanagement am Ärmelkanal

Am 16. Juni 2026 hat die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan für die Migrationsroute entlang des Ärmelkanals vorgelegt. Der Aktionsplan befasst sich mit drei vorrangigen Bereichen: Ausbau der Migrationsdiplomatie entlang der Route, Zerschlagung von Schleusernetzen und Stärkung des Grenzmanagements. Darunter fallen u.a. die Koordinierung und Förderung von Informationskampagnen in Herkunfts- und Transitländern sowie die verstärkte Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Rückübernahme. Auch sollen das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung und die gemeinsame Stelle für Informationsgewinnung und -analyse in Calais sowie der Einsatz von Frontex-Personal und -Ausrüstung (z.B. Überwachungsmittel) entlang des Ärmelkanals und der Nordseegrenzen gestärkt werden.

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Neues System für Rückführungsentscheidungen bzgl. illegal aufhältiger Personen

Am 1. Juni 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über die Verordnung zur Einrichtung eines neuen gemeinsamen europäischen Systems für die Rückkehr (COM(2025) 101 final) erzielt. Diese soll die Rückführungsrichtlinie von 2008 ersetzen. Die neuen gemeinsamen Vorschriften umfassen: europaweit einheitliche Verfahren für den Erlass von Rückkehrentscheidungen sowie die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen, strengere Vorschriften für die Rückführung, wenn eine illegal aufhältige Person ein Sicherheitsrisiko darstellt, nicht kooperiert, in einen anderen Mitgliedstaat flüchtet oder die EU nicht binnen der vorgeschriebenen Frist freiwillig verlässt; gleichzeitig sieht die Verordnung eine verstärkte Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe vor, um die freiwillige Rückkehr zu fördern. Die Verordnung sieht zudem auch die Möglichkeit vor, Rückkehrzentren in Drittstaaten einzurichten, in die Personen ohne Aufenthaltsrecht in der EU, gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist, rückgeführt werden können.

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Kommission: Stellungnahme zu temporären Grenzkontrollen

Das EU-Recht erlaubt zwar unter bestimmten Voraussetzungen die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, verpflichtet die Kommission jedoch dazu, eine Stellungnahme abzugeben, wenn solche Kontrollen länger als 12 Monate andauern. In den Anfang Juni 2026 abgegebenen Stellungnahmen der Kommission werden die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit der gemeldeten Kontrollen an den Binnengrenzen sowie die verfügbaren alternativen und abmildernden Massnahmen bewertet, die die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um negative Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu begrenzen. Derzeit haben Deutschland, Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden temporäre Grenzkontrollen eingeführt.

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Sicherheit und Verteidigung

Vereinfachte Beschaffung von Verteidigungsgütern

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 10. Juni 2026 eine vorläufige politische Einigung über die Vereinfachung von Beschaffungen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich, die Erleichterung von Verteidigungsinvestitionen und die Unterstützung der Verteidigungsindustrie erzielen können. Neue EU-weite Genehmigungen und umfassendere Ausnahmen von der Pflicht zur vorherigen Genehmigung sollen die grenzüberschreitende Verbringung von Verteidigungsgütern einfacher machen und dazu beitragen, Verzögerungen zu reduzieren.

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Sicherheit der kritischen Meeresinfrastruktur

Nach Vorfällen mit Unterwasserkabeln im Ostseeraum hatte die Europäische Kommission im Februar 2025 einen EU-Aktionsplan zur Kabelsicherheit vorgelegt. Im Rahmen dessen hat die Kommission am 23. Juni 2026 angekündigt, dass die Kapazitäten zur Überwachung und Abwehr von Bedrohungen für kritische Unterwasserinfrastruktur weiter ausgebaut werden sollen. Dazu stellt die Kommission 5.8 Millionen Euro für die Errichtung der ersten beiden regionalen Kabelknotenpunkte in der Ostsee und im Mittelmeer bereit. Mit diesen ersten regionalen Kabelknotenpunkten stärkt Europa seine Fähigkeit, ein Lagebild in einem Meeresbecken nahezu in Echtzeit zu erstellen.

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Strafrecht

Aktualisierung des Sexualstrafrechts

Am 22. Juni 2026 haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine neue Richtlinie zur Aktualisierung der strafrechtlichen Vorschriften über sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern (COM(2024) 60 final) geeinigt. Mit dieser Richtlinie sollen neue Herausforderungen angegangen, Ermittlungen und Strafverfolgung verbessert, die Prävention und Unterstützung der Opfer gestärkt und eine bessere Koordinierung bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern gefördert werden. Nun muss die Richtlinie offiziell von beiden Institutionen verabschiedet werden.

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Verkehrspolitik