Kommission: Stellungnahme zu temporären Grenzkontrollen

Das EU-Recht erlaubt zwar unter bestimmten Voraussetzungen die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, verpflichtet die Kommission jedoch dazu, eine Stellungnahme abzugeben, wenn solche Kontrollen länger als 12 Monate andauern. In den Anfang Juni 2026 abgegebenen Stellungnahmen der Kommission werden die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit der gemeldeten Kontrollen an den Binnengrenzen sowie die verfügbaren alternativen und abmildernden Massnahmen bewertet, die die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um negative Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu begrenzen. Derzeit haben Deutschland, Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden temporäre Grenzkontrollen eingeführt.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022