Kommission: Cloud-Dienste von Amazon und Microsoft als Gatekeeper

Der Digital Markets Act (DMA) sieht für sog. «Gatekeeper» besondere Pflichten vor. Amazon und Microsoft wurden bereits für andere Dienste als „Gatekeeper“ eingestuft. Nun hat die Kommission eine vorläufige Auffassung bekanntgegeben, wonach auch ihre Cloud-Computing-Dienste – Amazon Web Services (AWS) bzw. Microsoft Azure (Azure) – im Rahmen des DMA als «Gatekeeper» eingestuft werden sollten. In beiden Fällen kommt die Kommission zu der vorläufigen Feststellung, dass AWS und Azure, der grösste bzw. zweitgrösste Cloud-Computing-Dienstleister in der EU, eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und ihren Kunden in der EU darstellen. Dies gilt auch dann, wenn sie die quantitativen Schwellenwerte des DMA für eine Einstufung nicht erfüllen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022