EuZ – Zeitschrift für Europarecht – Ausgabe 2 / 2022

Über die EuZ

Die EuZ – Zeitschrift für Europarecht berichtet über die jüngsten Entwicklungen im Recht der EU sowie über die Beziehungen der Schweiz zur EU. Im Rahmen wissenschaftlicher Beiträge analysieren renommierte Experten aktuelle Rechtsfragen in allen wirtschaftsrelevanten Bereichen des EU-Rechts. Daneben informieren kurze Beiträge über neue Gesetzesvorhaben, sonstige Vorstösse der EU-Institutionen sowie Urteile des EuGH.
Die EuZ erscheint zehnmal jährlich als Open Access-eJournal. Die wissenschaftlichen Beiträge werden zudem am Ende jeden Jahres in Gestalt eines Jahrbuchs zusammengefasst und sind in dieser Form als eBook sowie als Print on demand-Publikation erhältlich. 

Leitartikel

Tadas Zukas/Uwe Trafkowski*

Sustainable Finance: The Regulatory Concept of Greenwashing under EU Law

As the European regulatory tsunami in sustainable finance continues to gain pace, it is the year 2021 in which it seems to have approached the topic of greenwashing in full speed. The paper analyses greenwashing definitions in the new European sustainable finance regulations as well as related legislative documents and demonstrates that this previously generally unregulated field is now filled with new regulatory content. After conducting an in-depth analysis of the greenwashing definitions, the authors discuss core elements of the regulatory greenwashing concept under EU law and address various aspects of its impact on the banking practice. The essay concludes by placing the greenwashing concept into the general context of the EU’s new sustainable finance regulatory architecture and emphasizing that the fight against greenwashing also supports the primary legislative purpose of channelling investments into actually sustainable projects.

* Dr. Tadas Zukas is Global Lead Senior Legal Counsel Sustainability/ESG at Vontobel in Zurich; Dr. Uwe Trafkowski is Head Legal Global Wealth Management Germany and Austria at UBS in Frankfurt am Main. The views expressed in this paper are their personal views

Aktuelle Entwicklungen im Europarecht

Allgemeines und Institutionelles

Neuer Bericht zur Kohäsion der EU

Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte achte Kohäsionsbericht zeigt, dass die Kohäsionspolitik dazu beigetragen hat, die territorialen und sozialen Ungleichheiten zwischen den Regionen in der EU zu verringern. Dank der Finanzhilfen der Kohäsionspolitik wird das Pro-Kopf-BIP der weniger entwickelten Regionen bis 2023 voraussichtlich um bis zu 5 % steigen. Wichtige Erkenntnisse des Berichts sind u.a., dass die weniger entwickelten Regionen in Osteuropa gegenüber der übrigen EU aufholen und dass sich die Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten beschleunigt. Schliesslich wird festgestellt, dass die Bevölkerung der EU altert und abnimmt.

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Erklärung zu digitalen Rechten

Die Europäische Kommission hat am 26. Januar 2022 den Erlass einer Erklärung über digitale Rechte vorgeschlagen. Die Erklärung soll als Richtschnur und Leitfaden für Entscheidungsträger und Unternehmen im Zuge des digitalen Wandels dienen. Die grundlegende Idee der Erklärung ist es, dass die im Rechtssystem der EU verankerten Rechte, Freiheiten und Werte online wie offline gleichermassen geachtet werden. Thematisiert werden u.a. die Unterstützung von Solidarität und Inklusion, die Gewährleistung der Wahlfreiheit im Internet, die Förderung der Teilhabe im digitalen öffentlichen Raum, die Verbesserung der Sicherheit, des Schutzes und der Handlungskompetenz des Einzelnen sowie die Förderung der Nachhaltigkeit der digitalen Zukunft.

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Beschäftigung und Soziales

EuGH: Arbeitnehmer mit Behinderung

In seinem Urteil vom 10. Februar 2022 in der Rechtssache C-485/20 hat der EuGH entschieden, dass ein Arbeitnehmer mit Behinderung, der für ungeeignet erklärt wird, die wesentlichen Funktionen seiner bisherigen Stelle zu erfüllen, einen Anspruch auf Verwendung an einem anderen Arbeitsplatz haben kann, wenn er für diesen die notwendige Kompetenz, Fähigkeit und Verfügbarkeit aufweist. Dies gilt auch für Arbeitnehmer in der Probezeit. Insoweit stützt sich der Gerichtshof auf die Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78, wonach „angemessene Vorkehrungen“ zu treffen sind, um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat also die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um den Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmassnahmen zu ermöglichen, es sei denn, diese Massnahmen würden ihn unverhältnismässig belasten.

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Bildung und Forschung

Europäischer Innovationsrat: Arbeitsprogramm 2022

Die Europäische Kommission hat am 9. Februar 2022 das Arbeitsprogramm des Europäischen Innovationsrats für 2022 verabschiedet. Es eröffnet Finanzierungsmöglichkeiten im Wert von über 1,7 Mrd. EUR, die im Jahr 2022 für die Schöpfer bahnbrechender Innovationen bereitstehen, damit sie expandieren und neue Märkte schaffen können, etwa im Bereich Quanteninformatik, Batterien der neuen Generation und Gentherapie. Der im März 2021 als wichtige Neuerung im Rahmen des Programms Horizont Europa ins Leben gerufene Europäische Innovationsrat (EIC) verfügt für den Zeitraum von 2021 bis 2027 über Haushaltsmittel von mehr als 10 Mrd. EUR.

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Neue Initiativen zur Hochschulbildung in der EU

Die Europäische Kommission hat am 18. Januar 2022 zwei neue Initiativen zur Hochschulbildung angenommen: Mit der neuen Europäischen Hochschulstrategie sollen alle Hochschulen in Europa in die Lage versetzt werden, sich an die sich wandelnden Bedingungen anzupassen. Hierzu wird eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, u.a. die Stärkung der europäischen Dimension von Hochschulbildung und Forschung sowie die Aufwertung der Hochschulen als wichtige Akteure beim grünen und digitalen Wandel. Eine weitere Initiative der Kommission bildet der Vorschlag für eine wirksame Hochschulzusammenarbeit. Vorgesehen sind hierbei u.a. die Durchführung gemeinsamer transnationaler Bildungsprogramm esowie die Bündelung von Ressourcen.

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Aussenhandel

WTO-Verfahren gegen China wegen Handelsbeschränkungen gegenüber Litauen

Die EU hat am 27. Januar 2022 bei der WTO ein Verfahren gegen die Volksrepublik China wegen diskriminierender Handelspraktiken gegenüber Litauen eingeleitet, die sich auch auf andere Ausfuhren aus dem EU-Binnenmarkt auswirken. Diese Massnahmen, die nach den WTO-Regeln diskriminierend und illegal erscheinen, schaden den Exporteuren in Litauen und andernorts in der EU, da sie sich auch gegen Waren richten, die aus anderen EU-Ländern ausgeführt werden, wenn Litauen an deren Herstellung beteiligt war. Da die Bemühungen um eine bilaterale Lösung gescheitert sind, hat sich die EU zur Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen China entschlossen.

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Energie

EuGH: Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte teilweise ungültig

Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. Januar 2022 (Rechtssache C-181/20) die Richtlinie 2012/19 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte teilweise für ungültig erklärt. Problematisch war insbesondere deren Art. 13, der Hersteller von Photovoltaikmodulen verpflichtet, die Kosten für die Bewirtschaftung von Abfällen aus diesen Modulen zu finanzieren, wenn diese zu einem Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten der Richtlinie in Verkehr gebracht wurden. Hierzu führt der Gerichtshof aus, dass eine neue Rechtsvorschrift, die auf zuvor abgeschlossene Sachverhalte anwendbar ist, nicht als mit dem Verbot der Rückwirkung von Rechtsakten vereinbar angesehen werden kann. Dies gelte insbesondere dann, wenn sie die Verteilung von Kosten, deren Eintritt nicht mehr vermieden werden kann, nachträglich und unvorhersehbar ändere. Im vorliegenden Fall waren die Hersteller von Photovoltaikmodulen jedoch nicht in der Lage, bei der Konzeption der Photovoltaikmodule vorherzusehen, dass sie später verpflichtet sein würden, die Finanzierung der Kosten für die Bewirtschaftung von Abfällen aus diesen Modulen sicherzustellen.

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Gesundheit

Verlängerung des COVID-Zertifikats

Die Europäische Kommission hat am 3. Februar 2022 vorgeschlagen, das digitale COVID-Zertifikat der EU um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern. Das COVID-19-Virus ist in Europa nach wie vor weit verbreitet, und zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Infektionen im zweiten Halbjahr 2022 oder des Auftretens neuer Varianten kaum abzusehen. Durch die Ausweitung der Verordnung können Reisende auch weiterhin ihr digitales COVID-Zertifikat der EU nutzen, falls Mitgliedstaaten bestimmte Massnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit beibehalten.

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Neue Behörde für Krisenvorsorge bei gesundheitlichen Notlagen

Die neu eingerichtete Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) hat am 10. Februar 2022 ihren ersten Jahresarbeitsplan vorgestellt. Mit einem Budget von 1,3 Mrd. EUR für 2022 soll sie grenzüberschreitenden Gesundheitskrisen vorbeugen. In der Anfangsphase wird sie eng mit anderen Gesundheitsagenturen auf EU und nationaler Ebene zusammenarbeiten und auch mit der Industrie, der Forschungsgemeinschaft, der Zivilgesellschaft und internationalen Partnern in Kontakt treten, um die EU besser für künftige Gesundheitsgefahren zu wappnen. Auch wird die Behörde Bedrohungsanalysen durchführen und Informationen sammeln, Prognosemodelle entwickeln und einen Reaktionsplan auf EU-Ebene erstellen.

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Kampf gegen Antibiotikaresistenzen

Im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen gilt in der EU seit dem 28. Januar 2022 die geänderte Verordnung über Tierarzneimittel. Sie wurde vor drei Jahren erlassen und bildet nun ein Schlüsselelement für die Verwirklichung der Ziele zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen des europäischen Aktionsplans „Eine Gesundheit“ und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“. Hintergrund ist der Umstand, dass in der EU die meisten Antibiotika an Tiere verabreicht werden. Mit den neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass ab sofort Tiere wirklich nur dann mit Antibiotika behandelt werden, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. Zusammen mit den neuen Rechtsvorschriften über Arzneifuttermittel, die die präventive Verwendung verbieten und die Verschreibung von Antibiotika in Arzneifuttermitteln begrenzen, sollen diese neuen Vorschriften die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen deutlich verbessern.

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Kommunikation und Medien

Massnahmenpaket für digitale Souveränität Europas

Die Europäische Kommission hat am 8. Februar 2022 ein Massnahmenpaket zur Stärkung der digitalen Souveränität Europas vorgeschlagen. Der Vorschlag ergeht insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Halbleiterknappheit in einer Vielzahl von Sektoren, insbesondere im Automobilsektor. Im Mittelpunkt der vorgeschagenen Massnahmen steht der European Chips Act. Auf der Grundlage dieses Rechtsakts soll in der EU Ressourcen gebündelt und dadurch ein florierendes Halbleiter-Ökosystem von der Forschung bis zur Produktion und eine resiliente Lieferkette geschaffen werden, um Abhängigkeiten zu verringern. Darüber hinaus soll ein Chip-Fonds Start-up-Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern, damit sie ihre Innovationen zur Marktreife bringen und Investoren anziehen können. Schliesslich wird ein Mechanismus für die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission  zur Überwachung des Angebots an Halbleitern, zur Abschätzung der Nachfrage und zur Vorwegnahme von Engpässen dienen.

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Personenfreizügigkeit

EuGH: Vermögensgegenstände oder Rechte im Ausland

Mit Urteil vom 27. Januar 2022 hat der EuGH festgestellt, dass eine nationale Regelung, nach der spanische Steueransässige dazu verpflichtet werden, ihre Vermögensgegenstände oder Rechte im Ausland zu erklären, gegen das Unionsrecht verstösst. Nach den in Rede stehenden nationalen Rechtsvorschriften müssen in Spanien ansässige Personen, die ihre Vermögensgegenstände und Rechte im Ausland nicht erklären oder unvollständig oder verspätet erklären, mit der Nacherhebung der geschuldeten Steuer auf die Beträge rechnen, die dem Wert dieser Vermögensgegenstände oder Rechte entsprechen, auch wenn diese in einem bereits verjährten Zeitraum erworben wurden, sowie mit der Verhängung einer Geldbusse. Nach Ansicht des Gerichtshofs führe dies zu einer unterschiedlichen Behandlung der in Spanien ansässigen Personen je nachdem, wo sich ihre Vermögenswerte befinden. Da diese Verpflichtung geeignet ist, die Gebietsansässigen dieses Mitgliedstaats davon abzuhalten, in anderen Mitgliedstaaten zu investieren, sie daran zu hindern oder ihre Möglichkeiten dazu einzuschränken, stellt sie eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar.

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Neues Mandat für die Europäische Asylagentur

Die neue Asylagentur der Europäischen Union hat am 19. Januar 2022 mit gestärktem Mandat ihre Arbeit aufgenommen. Sie tritt die Nachfolge des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen an, auf dessen Ergebnissen sie aufbaut. Die neue Agentur ist eines der Ergebnisse des neuen Migrations- und Asylpakets. Sie soll dazu beitragen, dass Asylentscheidungen rasch und in fairer Weise getroffen und die Aufnahmestandards EU-weit angeglichen werden, und so für eine einheitlichere Entscheidungsfindung und stärker aufeinander abgestimmte Asylsysteme der Mitgliedstaaten sorgen.

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Strafrecht

Stärkeres Mandat für Europol

Der Rat und das Parlament haben sich am 1. Februar 2022 über ein ein stärkeres Mandat der EU-Agentur für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) geeinigt. Dank dieses gestärkten Mandats wird Europol die Mitgliedstaaten künftig noch intensiver bei der Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus sowie bei der Bewältigung neuer Sicherheitsbedrohungen unterstützen können. Die Neuerungen umfassen klare Regeln für die Verarbeitung grosser und komplexer Datensätze und ermöglichen es Europol, neue Technologien zu entwickeln, die den Anforderungen der Strafverfolgung entsprechen. Diese Änderungen gehen einher mit einem verstärkten Datenschutzrahmen sowie einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht.

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Umwelt

Neue EU-Normungsstrategie

Die Europäische Kommission hat am 2. Februar 2022 eine neue Normungsstrategie vorgestellt, in der sie ihr Konzept für Normen im Binnenmarkt sowie weltweit umreisst und fünf Massnahmenbündel vorschlägt. Ziele sind insbesondere, den Normungsbedarf in strategischen Bereichen zu antipizieren, die Integrität des europäischen Normungssystem zu verbessern und die Innovation zu fördern.Der Strategie sind ein Vorschlag zur Änderung der Verordnung über die Normung, ein Bericht über ihre Umsetzung und das jährliche Arbeitsprogramm 2022 der Union für europäische Normung beigefügt. Diese neue Strategie zielt darauf ab, die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, den Wandel hin zu einer resilienten, grünen und digitalen Wirtschaft zu ermöglichen und demokratische Werte in Technologieanwendungen zu verankern.

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Ergänzende Verordnung zur Dekarbonisierung

Die Europäische Kommission hat am 2. Februar 2022 einen ergänzenden delegierten Taxonomie-Rechtsakt zum Klimaschutz vorgelegt, der strengere Bedingungen für bestimmte Gas- und Kernenergietätigkeiten vorsieht. Die in der Verordnung bezeichneten Tätigkeiten müssen zum Übergang zur Klimaneutralität beitragen, die Kernenergietätigkeiten müssen die Anforderungen an die nukleare Sicherheit und die Umweltsicherheit erfüllen und die Gastätigkeiten müssen zum Umstieg von der Kohle auf erneuerbare Energieträger beitragen.

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Tourismus im Wandel

Die Kommission hat am 8. Februar 2022 im Rahmen der Europäischen Industrietage den Übergangspfad für den Tourismus vorgestellt. Bei dem Übergangspfad handelt es sich um einen gemeinsam mit Akteuren der Tourismusbranche erstellten Plan, in dem die wichtigsten Massnahmen, Ziele und Bedingungen für die Verwirklichung des ökologischen und des digitalen Wandels sowie der langfristigen Widerstandsfähigkeit des Sektors aufgeführt sind. Gemäss dem Übergangspfad wird die Tourismus-Gemeinschaft aufgefordert, Massnahmen in 27 Bereichen umzusetzen, u.a. Investitionen in die Kreislaufwirtschaft, um Energieverbrauch und Umweltverschmutzung zu verringern sowie verstärkter Austausch von Informationen über innovative Tourismusdienstleistungen.

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