Ergänzende Verordnung zur Dekarbonisierung

Die Europäische Kommission hat am 2. Februar 2022 einen ergänzenden delegierten Taxonomie-Rechtsakt zum Klimaschutz vorgelegt, der strengere Bedingungen für bestimmte Gas- und Kernenergietätigkeiten vorsieht. Die in der Verordnung bezeichneten Tätigkeiten müssen zum Übergang zur Klimaneutralität beitragen, die Kernenergietätigkeiten müssen die Anforderungen an die nukleare Sicherheit und die Umweltsicherheit erfüllen und die Gastätigkeiten müssen zum Umstieg von der Kohle auf erneuerbare Energieträger beitragen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022