EuZ – Zeitschrift für Europarecht – Ausgabe 2 / 2023

Über die EuZ

Die EuZ – Zeitschrift für Europarecht berichtet über die jüngsten Entwicklungen im Recht der EU sowie über die Beziehungen der Schweiz zur EU. Im Rahmen wissenschaftlicher Beiträge analysieren renommierte Experten aktuelle Rechtsfragen in allen wirtschaftsrelevanten Bereichen des EU-Rechts. Daneben informieren kurze Beiträge über neue Gesetzesvorhaben, sonstige Vorstösse der EU-Institutionen sowie Urteile des EuGH.
Die EuZ erscheint zehnmal jährlich als Open Access-eJournal. Die wissenschaftlichen Beiträge werden zudem am Ende jeden Jahres in Gestalt eines Jahrbuchs zusammengefasst und sind in dieser Form als eBook sowie als Print on demand-Publikation erhältlich. 

Leitartikel

Mira Burri, Zaira Zihlmann*

The Cyber Resilience Act: An appraisal and contextualization

The article discusses the Commission’s Cyber Resilience Act proposal of 15 September 2022 and provides an overview of its provisions as well as a critical assessment of the most pertinent aspects related in particular to its risk-based approach, varying regulatory burden across actors and products, and its scope of application. The article further seeks to contextualize the CRA by identifying the drivers of its adoption against the broader picture of EU’s role and aspirations in the area of cybersecurity and its proactive legislative efforts in the broader digital domain.

*Mira Burri is Professor of International Economic and Internet Law at the Faculty of Law of the University of Lucerne; she consults the European Parliament, UNESCO, the WEF and others on issues of digital trade and innovation.
Zaira Zihlmann is an academic assistant and doctoral candidate at the Faculty of Law of the University of Lucerne; her research focuses on the regulation of new technologies.

Okan Yildiz, Rolf H. Weber*

Market Definition and Market Power in the Era of Blockchain

While in the last decade, competition law authorities have mainly been concerned with platform businesses, a new technology – the Blockchain – should now attract the attention of regulators. Even though some aspects of said technology have been covered with different legal frameworks in Switzerland and the European Union, this has not been the case with competition law. The article addresses this gap and aims to provide a method for defining markets in the context of the blockchain technology. Furthermore, the analysis sheds light on the determination of market power as the special blockchain infrastructure has proven to cause new problems.

*Okan Yildiz studied law at the University of Zurich where he obtained his Bachelor of Law and Master of Law. As part of his doctoral studies, he is currently a visiting PhD scholar at the University of Melbourne. His research stay abroad is funded by the UZH Doc.Mobility fellowship.
Prof. Dr. Rolf H. Weber is professor of law at the University of Zurich acting there as co-director of the Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL) and as co-director of the Blockchain Center. In addition, he is a practicing attorney-at-law in Zurich. His main fields of professional activities are information technology, financial markets, international business and competition law.

Aktuelle Entwicklungen im Europarecht

Allgemeines und Institutionelles

Sondertribunal für Aggressionsverbrechen Russlands

Die Abgeordneten des EP haben sich in einer Entschliessung am 19. Januar 2023 für die Einrichtung eines internationalen Sondertribunals zur Verfolgung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ausgesprochen. Durch ein solches Tribunal würde ein Vakuum in der internationalen Strafjustiz geschlossen und der Zuständigkeitsbereich des IStGH ergänzt werden. Dieser kann im Fall der russischen Invasion in der Ukraine mangels Zuständigkeit keine Ermittlungen aufnehmen. Zusammensetzung und Details ließen die Abgeordneten offen, jedoch soll nicht nur gegen die Führungsriege in Russland, sondern auch gegen die Verantwortlichen in Belarus ermittelt werden. Mit der Einrichtung des Tribunals solle möglichst bald begonnen werden.

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Rechtsstaatlichkeitsverstösse durch den polnischen Verfassungsgerichtshof

Die EU-Kommission hat am 15. Februar 2023 beschlossen, Polen wegen Verstössen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof und seine Rechtsprechung vor dem EuGH zu verklagen. Nach Auffassung der Kommission hat der Verfassungsgerichtshof mit Urteilen vom Juli und Oktober 2022 gegen die allgemeinen Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie der verbindlichen Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs verstossen hat, indem er den Vorrang des EU-Rechts ausdrücklich in Frage stellte.

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Aussen- und Sicherheitspolitik

EU-Moldau: Verstärkung Zusammenarbeit

Die EU und die Republik Moldau haben vereinbart, die Zusammenarbeit in einer Reihe von Schlüsselbereichen zu intensivieren, dies im Einklang mit den Verpflichtungen Moldaus im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Moldau sowie vor dem Hintergrund des neuen Status der Republik Moldau als EU-Kandidatenland. Trotz der tiefgreifenden Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat Moldau im Jahr 2022 Fortschritte in mehreren Schlüsselbereichen wie Justiz und Korruptionsbekämpfung erzielt, wie die EU-Kommission feststellte. Entsprechend hat die EU ihre Unterstützung zur Förderung der allgemeinen Resilienz Moldaus verstärkt. Auch wurde ein Abkommen unterzeichnet, mit dem Moldau mit dem Programm EU4Health assoziiert wird.

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Preisobergrenze für russische Erdölerzeugnisse

Die EU hat am 4. Februar 2023 – gemeinsam mit den internationalen G7-Partnern und der Koalition für eine Preisobergrenze – weitere Preisobergrenzen für auf dem Seeweg transportierte russische Erdölerzeugnisse (wie z. B. Diesel und Heizöl) beschlossen. Diese Obergrenze wurde zusätzlich zur Preisobergrenze für Rohöl, die seit Dezember 2022 in Kraft ist, vereinbart und ergänzt das vollständige Einfuhrverbot für auf dem Seeweg transportiertes Rohöl sowie Erdölerzeugnisse in die Europäische Union. Der Bundesrat hat diese Massnahmen übernommen.

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Beziehungen Schweiz – EU

Siebte Runde Sondierungsgespräche

Am 20. Januar 2023 fand die siebte Runde der Sondierungsgespräche zwischen der Staatssekretärin des EDA Livia Leu und Juraj Nociar, Kabinettschef des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, statt. Im Zentrum standen neue Abkommen, die mögliche Teile des Paketansatzes des Bundesrates darstellen, insbesondere in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Strom und öffentliche Gesundheit. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Paketansatz soll den Spielraum für Lösungen vergrössern.

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Schweiz – UK: Bundesrat genehmigt Verhandlungsmandat

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 das Verhandlungsmandat für die Aufnahme von Verhandlungen über die Weiterentwicklung des bilateralen Handelsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich verabschiedet. Der Entscheid steht unter Vorbehalt der Konsultation bei den zuständigen Parlamentskommissionen und der Konferenz der Kantonsregierungen.

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Binnenmarkt

30 Jahre EU-Binnenmarkt

Im Rahmen der Aktivitäten anlässlich des 30. Jahrestags des Binnenmarkts hat die EU-Kommission am 31. Januar 2023 den jährlichen Binnenmarktbericht 2023 und den Binnenmarktanzeiger für 2022 veröffentlicht. In den Berichten wird festgestellt, dass der Binnenmarkt nach wie vor ein wichtiges Instrument zur Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen für Europa sei. Im jährlichen Binnenmarktbericht 2023 wird eine Bestandsaufnahme der Integration des Binnenmarkts vorgenommen und analysiert, wie er Europa dabei hilft, die derzeitigen geopolitischen Spannungen zu bewältigen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern und den ökologischen und digitalen Wandel unserer Wirtschaft zu unterstützen. Der Binnenmarktanzeiger für 2022 bietet einen detaillierten Überblick darüber, wie die EU-Binnenmarktvorschriften im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum angewandt wurden, um Verbesserungspotenzial für den Binnenmarkt zu ermitteln.

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Datenschutz

EuGH: Telefonüberwachung auch ohne individualisierte Begründung

Mit Urteil vom 16. Februar 2023 hat der EuGH festgestellt, dass die Begründungspflicht bei der Genehmigung einer Telefonüberwachung nicht verletzt ist, sofern sich die jeweilige richterliche Entscheidung auf einen eingehend und detailliert formulierten Antrag der zuständigen Strafverfolgungsbehörde stützt und sich die Gründe für die Genehmigung leicht und eindeutig erschliessen, wenn der Antrag und die Genehmigung nebeneinander gelesen werden.

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Energie

Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs

Die verstärkte Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff und anderen Derivaten soll die Abhängigkeit der EU von aus Russland eingeführten fossilen Brennstoffen verringern. Damit mehr erneuerbarer Wasserstoff in Europa erzeugt werden kann, muss klar definiert sein, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Entsprechende delegierte Rechtsakte die EU-Kommission nun vorgelegt. Im ersten delegierten Rechtsakt wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Wasserstoff, wasserstoffbasierte Kraftstoffe oder andere Energieträger als erneuerbare Brenn- und Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) angesehen werden können. Der zweite delegierte Rechtsakt enthält eine Methode zur Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen von RFNBOs.

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Handel

EU – Indien: Neuer Handels- und Technologierat

Die EU und Indien haben im Februar 2023 einen neuen Handels- und Technologierat gegründet. Damit wollen beide Seiten ihre strategische Partnerschaft stärken und ihr Engagement in den Bereichen Handel und Technologie vertiefen. Die Ministertreffen des Rates werden mindestens einmal jährlich zu Themen wie insbesondere Konnektivität, grüne Technologien und widerstandsfähige Lieferketten stattfinden. Vorbereitet werden die Treffen von drei Arbeitsgruppen, die nun zusammengekommen werden.

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Kommunikation und Medien

Leitlinien für Meldepflichten von Online-Plattformen

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) gab Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen bis zum 17. Februar 2023 Zeit, die Zahl ihrer aktiven Endnutzer zu veröffentlichen. Danach müssen mindestens einmal alle sechs Monate Nutzerzahlen gemeldet werden. Die Kommission hat jetzt unverbindliche Leitlinien veröffentlicht, um die Unternehmen bei der Umsetzung dieser Pflicht zu unterstützen. Mit der Meldepflicht soll festgestellt werden, ob Online-Plattformen zu den „sehr grossen Online-Plattformen“ (VLOP) oder „sehr grossen Online-Suchmaschinen“ (VLOSE) zählen. Liegt die gemeldete Nutzerzahl über 10 Prozent der EU-Bevölkerung oder 45 Millionen Menschen, greifen zusätzliche Verpflichtungen. Dazu gehören eine Risikobewertung und das Ergreifen von Risikominderungsmassnahmen.

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Neues Transparenzzentrum gibt Einblicke in Online-Desinformation

Die Unterzeichner des Verhaltenskodex gegen Desinformation 2022, darunter alle grossen Online-Plattformen wie Google, Meta, Microsoft, TikTok und Twitter, starten ein neues Transparenzzentrum und veröffentlichten zum ersten Mal die Basisberichte darüber, wie sie die Verpflichtungen aus dem Kodex in die Praxis umsetzen. Das neue Transparenzzentrum soll dafür sorgen, dass die Bemühungen der Unterzeichner und die Umsetzung der im Kodex eingegangenen Verpflichtungen sichtbar und nachvollziehbar werden.

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Gigabit-Konnektivität bis 2030

Bis 2030 sollen alle Menschen und Unternehmen in der EU in Gigabit-Geschwindigkeit im Internet surfen können. Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2023 eine diesbezügliche Verordnung (sog. Gigabit-Infrastrukturgesetz) zum Ausbau der Netze und andere Initiativen vorgeschlagen, um die Transformation des Konnektivitätssektors in der EU voranzubringen. Im Rahmen des Programms Europas digitale Dekade soll jeder europäische Haushalt bis 2025 an eine leistungsfähige Internetverbindung und bis 2030 an eine Gigabit-Anbindung angeschlossen sein.

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Migration

Migrationsmanagement: Neue Strategie für wirksamere Rückführungen

Die EU-Kommission will die Anzahl der Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht in der EU erhöhen. Dazu hat sie eine neue operative Strategie für effektivere Rückführungen vorgelegt. Sie beinhaltet gemeinsame Rückführungsaktionen in bestimmte Drittländer, die Förderung der Rückkehrberatung und Wiedereingliederung sowie die Digitalisierung des Rückkehrmanagements. Die Strategie fördert die freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung als integralen Bestandteil eines gemeinsamen EU-Rückkehrsystems und führt diesbezüglche praktische Massnahmen auf.

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Bürgerinititative: Menschenwürdigen Aufnahme von Migranten

Die EU-Kommission hat am 22. Februar 2023 beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Gewährleistung einer menschenwürdigen Aufnahme von Migranten in Europa“ zu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, ein neues System für die freiwillige Verteilung von Asylbewerbern in der gesamten EU zu entwickeln und dabei Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Darüber hinaus fordern sie verbindliche Aufnahmestandards, die in der gesamten EU menschenwürdige Lebensbedingungen für Asylbewerber gewährleisten, z. B. in Bezug auf Ernährung, Gesundheit, Wohnraum, Bildung und Arbeit.

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Umwelt

Verbesserung des Katastrophenschutzes in der EU

Die EU-Kommission will die EU und ihre Mitgliedstaaten besser auf künftige Notlagen und Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Waldbrände vorbereiten. Dazu hat sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten fünf Ziele zur Stärkung der Katastrophenresilienz im Bereich des Bevölkerungsschutzes festgelegt: Verbesserung der Risikobewertung, Stärkung des Risikobewusstseins, Verbesserung der Frühwarnung, Ausbau der Bewältigungskapazitäten und Schaffung eines robusten Katastrophenschutzsystems.

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Neue CO2–Standards für Nutzfahrzeuge

Die EU-Kommission hat neue CO2-Emissionsziele für schwere Nutzfahrzeuge vorgeschlagen, die ab 2030 gelten sollen. Sie sollen die CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor verringern. Auf Lastkraftwagen, Stadtbusse und Reisebusse entfallen rund 6 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU und über 25 Prozent der Treibhausgasemissionen aus dem Strassenverkehr allein. Bis 2040 sollen neue Lkw 90 Prozent weniger Emissionen (verglichen mit dem Jahr 2019) ausstossen. Bereits 2030 sollen alle neuen Stadtbusse emissionsfrei sein.

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Strengere Rückstandsgrenzwerte für Pestizide

Die EU-Kommission hat am 2. Februar 2023 Vorschriften verabschiedet, um die Rückstandshöchstmengen für zwei Pestizide in Lebensmitteln zu senken. Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben gezeigt, dass die beiden Chemikalien Clothianidin und Thiamethoxam ein hohes Risiko für Bienen darstellen und zum weltweiten Rückgang der Bestäuber beitragen. Aus diesem Grund ist ihre Verwendung im Freien in der EU bereits 2018 verboten worden. Die beiden Chemikalien gehören zur Gruppe der Neonicotinoid-Pestizide. Mit den neuen Vorschriften werden die bestehenden Rückstandshöchstwerte für diese Stoffe auf den niedrigsten Wert gesenkt, der mit den neuesten Technologien gemessen werden kann. Sie gelten für alle in der EU hergestellten Produkte, aber auch für importierte Lebens- und Futtermittel.

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Wettbewerb

Wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Durchführung einer Verordnung eingeleitet, mit der drittstaatliche Subventionen derselben Kontrolle wie EU-Beihilfen unterworfen werden. In dem Entwurf der Durchführungsverordnung werden praktische und verfahrenstechnische Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen EU-Vorschriften präzisiert. Alle interessierten Kreise können bis zum 1. März 2023 Stellung nehmen. Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen trat am 12. Januar 2023 in Kraft und findet ab dem 12. Juli 2023 Anwendung. Sie ermöglicht es der Kommission, finanzielle Zuwendungen von Drittstaaten für in der EU tätige Unternehmen zu prüfen und bei Bedarf ihre wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen zu beseitigen. Mit der Verordnung wird der Kommission die Befugnis übertragen, Verfahrensvorschriften für die Durchsetzung dieser Vorschriften zu erlassen. In dem Entwurf der Durchführungsverordnung, zu dem die Öffentlichkeit konsultiert wird, werden die praktischen und verfahrenstechnischen Aspekte im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen präzisiert.

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