Preisobergrenze für russische Erdölerzeugnisse

Die EU hat am 4. Februar 2023 – gemeinsam mit den internationalen G7-Partnern und der Koalition für eine Preisobergrenze – weitere Preisobergrenzen für auf dem Seeweg transportierte russische Erdölerzeugnisse (wie z. B. Diesel und Heizöl) beschlossen. Diese Obergrenze wurde zusätzlich zur Preisobergrenze für Rohöl, die seit Dezember 2022 in Kraft ist, vereinbart und ergänzt das vollständige Einfuhrverbot für auf dem Seeweg transportiertes Rohöl sowie Erdölerzeugnisse in die Europäische Union. Der Bundesrat hat diese Massnahmen übernommen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022