Wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Durchführung einer Verordnung eingeleitet, mit der drittstaatliche Subventionen derselben Kontrolle wie EU-Beihilfen unterworfen werden. In dem Entwurf der Durchführungsverordnung werden praktische und verfahrenstechnische Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen EU-Vorschriften präzisiert. Alle interessierten Kreise können bis zum 1. März 2023 Stellung nehmen. Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen trat am 12. Januar 2023 in Kraft und findet ab dem 12. Juli 2023 Anwendung. Sie ermöglicht es der Kommission, finanzielle Zuwendungen von Drittstaaten für in der EU tätige Unternehmen zu prüfen und bei Bedarf ihre wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen zu beseitigen. Mit der Verordnung wird der Kommission die Befugnis übertragen, Verfahrensvorschriften für die Durchsetzung dieser Vorschriften zu erlassen. In dem Entwurf der Durchführungsverordnung, zu dem die Öffentlichkeit konsultiert wird, werden die praktischen und verfahrenstechnischen Aspekte im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen präzisiert.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022