Sondertribunal für Aggressionsverbrechen Russlands

Die Abgeordneten des EP haben sich in einer Entschliessung am 19. Januar 2023 für die Einrichtung eines internationalen Sondertribunals zur Verfolgung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ausgesprochen. Durch ein solches Tribunal würde ein Vakuum in der internationalen Strafjustiz geschlossen und der Zuständigkeitsbereich des IStGH ergänzt werden. Dieser kann im Fall der russischen Invasion in der Ukraine mangels Zuständigkeit keine Ermittlungen aufnehmen. Zusammensetzung und Details ließen die Abgeordneten offen, jedoch soll nicht nur gegen die Führungsriege in Russland, sondern auch gegen die Verantwortlichen in Belarus ermittelt werden. Mit der Einrichtung des Tribunals solle möglichst bald begonnen werden.

Weitere Informationen

Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022