Traditionell spielt die öffentliche Beurkundung im Aktienrecht eine prominente Rolle. Das Gesetz unterwirft eine Vielzahl bedeutender gesellschaftsrechtlicher Vorgänge dem Beurkundungszwang. Hieran wird mit der Aktienrechtsrevision 2020 festgehalten. Vorschläge zu einer partiellen Lockerung der Formvorschriften hat der Gesetzgeber nicht übernommen. Die öffentliche Beurkundung wird auch künftig an allen entscheidenden Stationen im Lebenszyklus einer Aktiengesellschaft anzutreffen sein. Im Kontrast zu ihrer praktischen Bedeutung ist die notarielle Mitwirkung im Gesellschaftsrecht aktuell wissenschaftlich kaum durchdrungen. Ziel der vorliegenden Dissertation ist es, diese Lücke zu schliessen und die Schnittstelle zwischen Notariats- und Aktienrecht systematisch aufzuarbeiten.