Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien soll beschleunigt werden

Die Europäische Kommission hat am 9. November 2022 eine befristete Dringlichkeitsverordnung vorgeschlagen, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Die Förderung von mehr erneuerbaren Energien ist Teil des am 18. Mai 2022 von der Kommission vorgelegten REPowerEU-Plans, mit dem die Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen verringert und der grüne Wandel beschleunigt werden soll. Der Verordnungsvorschlag soll den Zeitraum überbrücken, der für die Annahme und Umsetzung der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) in den Mitgliedstaaten benötigt würde, die sich aktuell in den Trilog-Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament befindet. Er sieht insbesondere vor, dass für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ein übergeordnetes öffentliches Interesse angenommen wird und die Genehmigungsverfahren für Solarenergie auf und an Gebäuden, für das Repowering von Kraftwerken für erneuerbare Energien und von Wärmepumpen beschleunigt werden. Es wird eine schnelle Verabschiedung der vorgeschlagenen Verordnung durch die Mitgliedstaaten erwartet, da diese auf Art. 122 AEUV basieren soll, wodurch eine Beteiligung des Parlaments nicht vorgesehen ist und der Rat mit qualifizierter Mehrheit entscheiden kann.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022