EuG: Ablehnung einer Bürgerinitiative zur Stärkung der Minderheitenrechte

In seinem Urteil vom 9. November 2022 in der Rechtssache T-158/21 hat das Gericht die Mitteilung der Kommission bestätigt, mit der das Ergreifen der in der Europäischen Bürgerinitiative „Minority SafePack – one million signatures for diversity in Europe“ verlangten Massnahmen abgelehnt wurde. Mit der Bürgerinitiative sollte die Europäische Union dazu aufgefordert werden, eine Reihe von Rechtsakten zu erlassen, um den Schutz von Personen, die nationalen und sprachlichen Minderheiten angehören, zu verbessern sowie die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Union zu stärken. Nach Ansicht der Kommission und des Gerichts reichen die von der Union bereits ergriffenen Massnahmen, um die Bedeutung der Regional- und Minderheitensprachen hervorzuheben sowie die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu fördern, aus, um die Ziele dieser Initiative zu erreichen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022