EU-Verordnung zu Kurzzeitvermietungen

Die Europäische Kommission hat am 7. November 2022 einen Verordnungsvorschlag über die Erhebung und den Austausch von Daten bei kurzfristiger Vermietung von Unterkünften vorgelegt. Ziel ist es, die Transparenz bei kurzfristiger Vermietung zu verbessern und die Behörden bei der Gewährleistung vom bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen. Dabei stehen im Mittelpunkt die Harmonisierung der Registrierung von Gastgebern und ihren Unterkünften, die Präzisierung der Vorschriften zur Anzeige und Kontrolle der Registrierungsnummern, die Straffung des Datenaustausches zwischen Online-Plattformen und Behörden, die Weiterverwendung von Daten in aggregierter Form sowie die Implementierung eines sanktionierbaren nationalen Rahmens für den Datenaustausch innerhalb von zwei Jahren nach Annahme der Verordnung. Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament und Rat behandelt.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022