Ein- und Ausfuhr von Feuerwaffen für zivilen Gebrauch

Die Europäische Kommission hat am 27. Oktober 2022 vorgeschlagen, die Vorschriften für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch zu aktualisieren. Dabei wird u.a. Folgendes vorgesehen: einheitliche Regeln für den grenzüberschreitenden Handel von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch, deren wesentlichen Bestandteilen, Munition sowie Alarm- und Signalwaffen; vereinfachte Einfuhr- und Ausfuhrverfahren für Jäger, Sportschützen und Aussteller; ein neues elektronisches EU- Lizenzierungssystem für Hersteller und Händler von Feuerwaffen zur Beantragung von Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen; strenge technische Normen für Schreckschuss- und Signalwaffen; strengere Vorschriften für halbfertige Feuerwaffenteile; eine Endnutzerbescheinigung für die gefährlichsten Feuerwaffen sowie strenge Kontrollen bei der Verweigerung von Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen. Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft werden. Bis 29. Dezember 2022 sammelt die Kommission Rückmeldungen zum Entwurf der entsprechenden Verordnung.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022