Der Rat hat am 8. November 2022 seine allgemeine Ausrichtung zur Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) und der Eigenkapitalverordnung (CRR), die die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen regeln, angenommen. Das Paket dient der Umsetzung der im Dezember 2017 im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vereinbarten Regulierungsstandards (sog. Basel-III-Reform). Bezüglich der Variabilität der Eigenkapitalausstattung der Banken, welche anhand interner Modelle über den „Output-Floor“ berechnet wird, legt der Rat fest, dass Banken gewisse Begrenzungen einhalten müssen. Sobald das Europäische Parlament seinen Standpunkt ebenfalls festgelegt hat, können die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission beginnen.