Vereinfachung der Digitalgesetzgebung

Die Europäische Kommission hat am 19. November 2025 ein Paket mit Vorschlägen zur Vereinfachung der Digitalgesetzgebung vorgelegt. Das Paket umfasst einen sogenannten „Omnibus“, mit dem die Vorschriften für künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Daten gestrafft werden, des Weiteren eine Strategie für eine Datenunion zur Erschliessung hochwertiger Daten für KI sowie schliesslich die Einführung von European Business Wallets, dank derer Unternehmen mithilfe einer einzigen digitalen Identität weniger Verwaltungsaufwand haben sollen und leichter grenzüberschreitend tätig sein können. Die Kommission schlägt im Einzelnen vor, den Beginn der Anwendung der Vorschriften für Hoch- und Hochrisiko-KI-Systeme mit der Verfügbarkeit von Unterstützungsinstrumenten, einschliesslich der erforderlichen Standards, zu verknüpfen. Weitere Änderungen der KI-Verordnung verfolgen das Ziel, Dokumentationspflichten für kleinere Unternehmen abzubauen, Compliance-Massnahmen auszuweiten und die Befugnisse des Büros für künstliche Intelligenz auszudehnen, um so für einheitliche Governance zu sorgen.

Das Reformpaket schlägt auch einen Single-Entry-Punkt vor, mit dem Unternehmen alle Verpflichtungen zur Meldung von Sicherheitsvorfällen erfüllen können. Die vorgeschlagenen Business Wallets sollen europäischen Unternehmen ein digitales Instrument bieten, das es ihnen ermöglicht, Vorgänge zu digitalisieren, die in vielen Fällen derzeit noch persönlich umgesetzt werden müssen. Unternehmen wären in der Lage, Dokumente digital zu signieren, mit Zeitstempeln und -siegeln zu versehen, sie sicher zu erstellen, speichern und auszutauschen und auf sicherem Weg mit anderen Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen in ihrem eigenen und den übrigen 26 Mitgliedstaaten zu kommunizieren.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022