Neue Vorschriften für Führerscheine und Fahrverbote

Am 25. November 2025 sind neue Vorschriften für Führerscheine und die gegenseitige Anerkennung von Fahrverboten in Kraft getreten. Ziel ist es, die Zahl der Unfälle auf EU-Strassen und den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden zu verringern. Die neuen Vorschriften umfassen unter anderem die Einführung einer EU-weiten Regelung für begleitetes Fahren für 17-jährige Fahrer und eine EU-weite Probezeit für Fahranfänger. Die gegenseitige Anerkennung von Fahrverboten soll sicherstellen, dass Fahrer, die schwere Verstösse begehen, mit Konsequenzen rechnen müssen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder ausserhalb ihres Heimatlandes gefahren sind. Darüber hinaus führt die EU digitale EU-Führerscheine ein, die auf Mobiltelefonen oder anderen digitalen Geräten abgerufen und in der gesamten EU verwendet werden können. Die neuen Rechtsvorschriften werden nach ihrer Umsetzung in nationales Recht in vier Jahren in den Mitgliedstaaten anwendbar sein.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022